Die Postbank wirbt vielfältig um neue Kunden. Bei jedem Besuch der Post wird man gefragt, ob man bereits ein Girokonto bei der Postbank habe. Doch so sehr sich die Post um neue Kunden kümmert und Vergünstigungen anbietet, so sehr vernachlässigt sie ihren bereits bestehenden Kundenstamm. Bei Problemen hilft sie nicht weiter, so auch im Fall von Frau N. Der Schuldnerin wurde nach Rückzahlung ihrer Schulden bei der Postbank das Girokonto gekündigt
Kontokündigung als Reaktion auf Kontopfändungen
Frau N. hatte bereits seit einigen Jahren ihr Konto bei der Postbank. Diese bot ihr auch Kreditkarte und Dispositionskredit an, was Frau N. wie so viele andere Deutsche auch nutzte. Sie hatte einen gut bezahlten Job und so war es ihr möglich gut zu leben und auf Geld achtete sie nicht besonders. Dann wurde sie jedoch krank und konnte infolgedessen nicht mehr arbeiten. Die Folge war, dass sie bedeutend weniger Geld zur Verfügung hatte als vorher, die laufenden Kosten blieben jedoch gleich hoch. So häufte Frau N. innerhalb einiger Monate einen Schuldenberg an.
Die Postbank kündigte ihr die Kreditkarte und den Dispositionskredit, woraufhin ihr Konto noch weiter im Minus war. Erst nach hartnäckigen Telefonanfragen seitens Frau N. erklärte sich die Postbank bereit ihr einen Rückzahlungsplan anzubieten. Somit zahlte Frau N. jeden Monat einen gewissen Betrag und hatte nach rund zwei Jahren ihre Schulden bei der Postbank beglichen.
Die Erleichterung und Freude darüber währte allerdings nur kurz. Denn kaum war ihr Kontostand wieder im Haben kündigte ihr die Postbank das Konto und erklörte sich auch nicht dazu bereit ein Konto auf Guthabenbasis zu führen. Frau N. war enttäuscht, ärgerlich und fühlte sich betrogen. Nachdem die Postbank gut an ihren zurückgezahlten Schulden inklusive Zinsen verdient hatte ließ man sie fallen und behandelte sie als unerwünschten Kunden.
Stellungnahme der Bank zur Kontokündigung
Auf Nachfrage bei der Postbank erhielt Frau N. folgende Stellungnahme der Postbank, die der Autorin im Ganzen vorliegt, jedoch aus Gründen der Länge des Artikels nur in den wichtigsten Punkten wiedergegeben werden kann.
Die Postbank kann (…) die gesamte Geschäftsverbindung (…) unter Einhaltung einer angemessenen Frist gemäß Nr. 19 Abs. 1 AGB Postbank kündigen. (…) Die im Zuge von Pfändungen ausgesprochene Kündigung eines Kontos orientiert sich (…) daran, in wie weit ein Girokonto noch seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, erfüllen kann und mit welchem Aufwand ein mit Pfändungen belegtes Konto von der Bank geführt werden muss.
Auch die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses sieht vor, dass ein Kreditinstitut nicht verpflichtet ist, ein Girokonto weiter zu führen, wenn dies unzumutbar ist. (…) Unzumutbar ist die Fortführung einer Bankverbindung (…) dann, wenn die Nutzung des Kontos, d.h. die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, z.B. weil das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist…
Frau N. versuchte daraufhin weiterhin Ihr Konto bei der Postbank zu behalten. Sie bezog nur pfändungsfreie Sozialleistungen und Ihre angestrebte Privatinsolvenz stand kurz vor der Eröffnung, wodurch alle Pfändungen aufgehoben wären. Dies teilte sie der Posrbank mit, woraufhin sie folgende Stellungnahme der Postbank bekam:
Mit Insolvenzeröffnung ist die o.g. Pfändung nicht unbedingt unwirksam. Pfändungen, die mehr als drei Monate vor Antragstellung beim Drittschuldner zugestellt worden sind, müssen weiter beachtet werden. Hier hat der Gläubiger ein s.g. „abgesondertes Befriedigungsrecht“. (…)
Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz?
Hier zeigt sich ganz deutlich, dass die Postbank nicht gewillt ist Frau N. als Kundin zu behalten. Denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf sich kein Gläubiger mehr an Frau N. wenden. Ansprüche gegen Frau N. müssen an den Insolvenzverwalter gerichtet werden. Kontopfändungen müssen aufgehoben werden und Frau N. darf an keinen einzigen Gläubiger auch nur einen Euro zahlen. Die Sozialleistungen, die sie bezieht sind komplett pfändungsfrei. Der allgemeine Pfändungsfreibetrag liegt bei rund 950 €. Erst Einnahmen die darüber hinausgehen dürfen zu einem kleinen Teil gepfändet werden, aber das regelt alles der Insolvenzverwalter. Die Postbank hätte sich auch überhaupt nicht mehr mit der Kontopfändung befassen müssen, da sie mit Beginn des Insolvenzverfahren erlischt. Doch die Postbank wollte das nicht einsehen.
Schließlich gab Frau N. ihre Auseinandersetzung mit der Postbank auf. Sie hatte einfach keine Kraft mehr und fühlte sich gegenüber einem so großen Konzern hilflos ausgeliefert. Infolge ihrer negativen Schufaeinträge war es Frau N. nicht möglich bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen. Kreissparkasse, Deutsche Bank, Commerzbank, Augusta-Bank, sie alle lehnten es ab, Frau N. ein Konto auf Guthabenbasis zu gewähren. Somit musste sie monatelang alle Zahlungen in bar vornehmen, zum Teil mit hohen Gebühren.
Eine Bank speziell für Menschen mit Privatinsolvenz
Schließlich fand sie eine Bank, die Wirecard Bank AG, die sich speziell an Kunden wie sie wandte, die durch negative Schufaeinträge bei normalen Banken nicht einmal ein Konto auf Guthabenbasis bekamen, da sie als unerwünschte Kunden angesehen wurden. Zwar ist die monatliche Kontoführungsgebühr höher als bei anderen Banken, aber Frau N. nimmt dies gerne in Kauf, da ein Leben ohne Girokonto in Deutschland sehr kompliziert bis unmöglich ist.
Bleibt nur noch zu sagen, dass eine Kontoführung auf Guthabenbasis für keine Bank ein Risiko darstellt, und bei Kunden in Privatinsolvenz auch keine Pfändungbeschlüsse mehr eingehen, die zu einer Kontopfändung führen. Banken weigern sich nur deshalb Guthabenkonten zu führen, weil sie für sie nicht rentabel sind und sie am hohen Zinssatz für Dispositionskredite hier nichts verdienen können, weil das Konto keinen Dispo hat.
Wer bei der Kontoeröffnung von allen Banken abgelehnt wird, der kann sich an die Wirecard Bank AG wenden. Diese Bank nimmt ausdrücklich Schuldner und Menschen die in der Privatinsolvenz sind. Die Wirecard Bank AG ist Testsieger bei den Banken, die Konten auf Guthabenbasis anbieten. Zwar kostet die Kontoeröffnung 39 Euro und die monatliche Kontoführungsgebühr beträgt 9,90 Euro, aber wer monatelang ohne Girokonto gelebt hat weiß, dass ein Leben ohne Konto noch viel teurer ist und einen vor viele Probleme stellt, wenn man nicht mehr am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen kann.
Hilfe bei Überschuldung bieten auch die Schulnerberatungen der Caritas und andere soziale Einrichtungen. Wichtig ist es, dass Sie sich bei einer Überschuldung möglichst frühzeitig Hilfe suchen, dann können Kontokündigungen und Kontopfändungen eventuell noch vermieden werden.
Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, sollten Sie auch mit Ihrer Bank das Gespräch suchen, diese kann Ihnen auch helfen und gegebenenfalls durch einen Umschuldungskredit mit günstigeren Zinsen als beim Dispositionskredit behilflich sein. Aber das geht nur, wenn Sie selbst aktiv werden und sich Ihren Problemen stellen.