6 goldene Regeln für die Aufbereitung des Bildteils. Wer sechs einfache Regeln bei der Bebilderung seines Manuskriptes beachtet, hat bessere Erfolgsaussichten bei Verlagen.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, heißt es. Diese Wahrheit müssen auch jene anerkennen, für die Worte alles sind. Manche Sachverhalte lassen sich mit Bildern besser darstellen. Für andere braucht man das Wort.
Zahlreiche Werke gewinnen durch Bilder, Graphiken und Tabellen. Hinsichtlich der Bebilderung eines Textes tauchen allerdings im Vorfeld Fragen auf. Abbildungen, insbesondere mehrfarbige, erhöhen einerseits die Produktionskosten erheblich, verbessern andererseits aber auch die Marktchancen eines Buches. An diesem Punkt gehört also besonderes Fingerspitzengefühl seitens des Autors dazu, die richtige Bildauswahl zu treffen.
Jedes Manuskript hat eigene Erfordernisse
Lebendig geschriebene Romane und Erzählungen verzichten im Allgemeinen auf zusätzliche Bildinformationen. Ein Gedichtband hingegen kann vielleicht die eine oder andere zarte Federzeichnung vertragen. Bei Kinderbüchern spielt, abhängig vom Lesealter, das Bild oft eine Hauptrolle. Reise- und Abenteuerberichte dokumentieren mit Fotos Wahrheitsgehalt. Autobiographien werden durch Bilddokumente aufgelockert und interessanter. Wissenschaftliche Texte können durch Tabellen und Diagramme benutzerfreundlicher gestaltet werden.
Jedes Werk hat eigene Bedingungen und Erfordernisse. In den meisten Fällen verfügt der Autor bereits über eine relativ feste Vorstellung, wie sein künftiges Buch aussehen soll. Er ist deshalb gut beraten, sein Konzept so gut wie möglich in schriftlicher Form deutlich zu machen.
Niemand wird Sie bei der Durchsicht Ihres Manuskriptes fragen: Ja, was ist denn auf diesem Bild zu sehen? oder: Haben diese Fotos etwas mit dem Werk zu tun? Alle denkbaren Fragen müssen sich vielmehr aus dem Manuskript heraus direkt selbst beantworten.
Das Ziel ist, den Leser zu überzeugen
Die beste Reaktion auf Ihre Einsendung wäre doch ein restlos begeisterter Erstleser, der Ihr Werk ins Herz schließt und sich für eine Veröffentlichung verwendet. Der Weg zu diesem Ziel ist klar: Wie zuvor den Textteil müssen Sie auch den Bildteil methodisch gliedern und gewissenhaft aufbereiten.
Die Erfahrung lehrt, dass der Umgang mit dem Bild vielen Autoren schwer fällt. Wenn Sie sich aber für eine Bebilderung Ihres Textes entscheiden, dann gehört auch ein Bildteil zu Ihrem Werk, der professioneller Betrachtungsweise standhält.
Genauso wie beim Textmanuskript versenden Sie niemals Originale der vorgesehenen Abbildungen. Kopien fertigt jedes Copy-Center. Fotos können für Pfennigbeträge abgezogen werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs von Originalen ist vorhanden. Sollte sich ein Verlag für die Annahme Ihres Manuskriptes entscheiden, werden die Originalabbildungen eben nachgereicht.
Noch besser ist es, wenn die Originale digitalisiert vorliegen. Das heißt, sie wurden entweder bereits digital erfasst oder aber nachträglich eingescannt.
Bilder sind eigenständige Informationen
Bilder werden meistens vor der Lektüre eines Textes betrachtet. Das ist bequemer und entspricht den üblichen Rezeptionsgewohnheiten. Verlassen Sie sich deshalb auf keinen Fall darauf, alle Abbildungen würden schon aus dem Text erklärlich. Damit sammeln Sie bei Verlagen keine Pluspunkte. Bilder sind eigenständige Manuskriptbestandteile, die aus sich selbst heraus erklärbar sein müssen.
Sechs goldene Regeln für den Bildteil
Folgende sechs goldene Regeln sollten Sie bei der Aufbereitung eines bebilderten Manuskriptes unbedingt beachten:
Regel 1: Alle dem Manuskript zugehörigen Abbildungen werden einzeln und fortlaufend nummeriert. Papierbilder erhalten diese Nummer auf der Rückseite, Diapositive werden auf dem Rahmen gekennzeichnet oder rahmenlos mit einem entsprechend beschrifteten Aufkleber auf der transparenten Schutzhülle versehen.
Regel 2: Die Stellung der Abbildungen im Manuskript wird durch die Wiederholung der Bildnummer im Satz oder durch eine an der entsprechenden Stelle montierte Bildkopie veranschaulicht.
Regel 3: Der Bildteil erhält ebenso wie der Textteil ein Deckblatt, auf dem Sie Ihren vollständigen Namen mit Adresse, Ihren eventuellen Künstlernamen (Pseudonym), den Titel des Werkes und die Zahl der Bilder vermerken.
Regel 4: Auf dem Deckblatt des Bildteils erklären Sie sich auch zu den Abbildungsrechten. Schreiben Sie den Tatsachen entsprechend: Hiermit erkläre ich, Inhaber sämtlicher Abbildungsrechte zu sein, oder weisen Sie auf die tatsächlichen Inhaber der Rechte hin.
Regel 5: Auf einem weiteren Beiblatt werden dann entsprechend der Reihenfolge der Abbildungen sämtliche Bildunterschriften nummeriert aufgelistet. Bildunterschriften beschreiben den Bildinhalt sachlich. Personen sind von links nach rechts namentlich zu benennen. Bedenken Sie bitte: Ein fremder Betrachter kann unmöglich ahnen, wer oder was abgebildet ist. Bilder und Bildunterschriften sind Manuskriptbestandteil, keine Rätselecken.
Regel 6: Beim Versand fotokopierter Bildvorlagen ist es für den Verlag wichtig, zu erfahren, ob es sich um Schwarzweiß- oder Farbbilder handelt. Ergänzen Sie auf Ihrer Bildliste die Bildunterschriften um die Bezeichnungen 1C für einfarbige (schwarzweiße) sowie 4C für mehrfarbige Abbildungen.
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