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Der Numerus clausus – umstrittenes System der Studienplatzvergabe 

Kritik an der Leistungserfassung durch den Numerus clausus und mögliche Folgen einer Abschaffung dieser Zulassungsbeschränkung.

Der Numerus clausus ist ein Studienplatzvergabeverfahren, das mit Rücksicht auf personelle und räumliche Mittel Ausbildungsplätze an der Hochschule an eine bestimme Zahl von Bewerbern vergibt. Dieses System soll die Qualität des aktuellen Lehr- und Lehrstandarts gewährleisten. Häufig wird jedoch Kritik an diesem System geäußert.

Kritikpunkt Leistungserfassung

Da die Kapazitäten der Hochschulen begrenzt sind, ist es zwar nicht unabdingbar, aber zumindest von großem Vorteil, ein gutes Zeugnis vorlegen zu können. Hierbei gibt es wiederum starke Beanstandungen am Prinzip des NC-Systems, da selbst eine hervorragende Durchschnittsnote keine Aussagekraft über die Befähigung eines Schülers oder eines Bachelorabsolventen zum angestrebten Studiengang hat. Als Kritikpunkt gilt, dass durch eine Abitur- oder Bachelordurchschnittsnote weder das Interesse noch das Durchhalte- und Leistungsvermögen im Bezug auf das Kommende erfasst werden kann. Letzterem kann insbesondere hinsichtlich der Schullaufbahn nur bedingt zugestimmt werden.

Neben dem Vermitteln von Allgemeinwissen dient die Schule in erster Linie dem Antrainieren von Leistungsfähigkeit und dem Verständnis ihrer Notwendigkeit. Zielgerichtetes Arbeiten gilt als Prämisse während der Schulzeit. Diese Fähigkeiten sind zweifelsohne maßgeblich von Bedeutung für ein positiv verlaufendes Studium. Wenn das System der Numeri Clausi abgeschafft, folglich zielgerichtetes Arbeiten nicht mehr belohnt und somit unnötig werden würde, wäre das Prinzip der Leistung, auf welchem unsere Gesellschaft beruht, simultan in Frage gestellt. Für zahlreiche Schüler und Studenten ist eine Belohnung ihrer Leistung von enormer Bedeutung, da sie einen Ansporn für einen gehobenen Anspruch an sich selbst gibt.

Die Chancen des Numerus clausus

Es ist dem Gerechtigkeitsempfinden zuträglich, wenn Strebsamkeit anerkannt und Unwilligkeit zumindest nicht belohnt wird. So sind die Zulassungsbeschränkungen auch im Bezug auf den Übergang zum Masterstudium sinnvoll. Dieser Studiengang soll den guten, interessierten und leistungswilligen Studenten als Anerkennung ihrer Bemühungen vorbehalten sein. Sie bekommen die Möglichkeit, sich weiterhin zu bilden und ihren Interessen nachzugehen.

Zudem ist anzumerken, dass der Numerus clausus auch weniger guten Schülern eine Chance bietet. Gute Leistung wird grundsätzlich belohnt. Das heißt, wenn sich ein Abiturient mit einem unzureichenden Notendurchschnitt in einem Studium verwirklichen möchte, hat er die Möglichkeit, vorher eine Ausbildung in diesem Bereich zu absolvieren. Diese Leistung wird ebenfalls anerkannt. Zusammen mit den daraus resultierenden Wartesemestern ergibt sich eine hohe Chance, eine Zulassung zum Wunschstudium zu erhalten. In diesem Fall bietet die Anwendung des Numerus clausus tatsächlich die Möglichkeit, Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen zu erfassen, da beides für diesen beschwerlicheren, aber letztendlich zielführenden Weg notwendig ist.

Mögliche Folgen einer Abschaffung des Numerus clausus

Auf den ersten Blick erschiene es natürlich als Fortschritt, durch die Abschaffung der Zulassungsbeschränkungen eventuell einer größeren Anzahl von Schülern ein Studium zu ermöglichen. Ein Problem zeichnet sich erst ab, wenn man bedenkt, dass die Studienfächer, welche auch zur Zeit als außerordentlich beliebt gelten, beispielsweise Humanmedizin, Jura oder Wirtschaftswissenschaften, im Falle einer Abschaffung für jeden Absolventen zugänglich und somit nicht mehr vor der vollkommenen Überfüllung gefeit sind. Durch die besonders hohe Zahl der Teilnehmer würde sich ein guter Lehr- und Lernstandard nur schwer aufrecht erhalten lassen, da die Kosten für Neuanstellungen von Personal und neue Räumlichkeiten nicht tragbar sind. Die Folge wäre ein niedrigeres Niveau und, durch die schlechte Betreuung und die auf Dauer nicht tragbaren Studienbedingungen, eine wesentlich höhere Abbruchrate.