Vor Versendung der Bewerbungsunterlagen an die in der Ausschreibung genannte Firma sollte der Stellensuchende kritisch prüfen, ob er und das Unternehmen zusammenpassen.
Die Auswahl an Stellenangeboten in Tageszeitungen ist für einige Berufsbilder besonders groß. Da es aber nicht um die Tätigkeit und um fachliche Voraussetzungen alleine geht, sondern auch darum, ob Bewerber und Unternehmen langfristig zusammenpassen, sollte der Interessent vor dem Versand seiner Unterlagen möglichst umfangreiche Informationen über das Unternehmen sammeln. Dazu bieten sich u. a. Internet-Recherchen oder aber auch informellere Quellen wie Freunde und Bekannte an, die u. U. vielleicht etwas über die jeweilige Firma sagen können. Informationen über die Unternehmenskultur im Vorstellungsgespräch zu erhalten, ist eher schwierig. Kein Personalchef oder zukünftiger Abteilungsleiter wird eventuelle Schwächen in der Unternehmenskultur offenbaren bzw. diese unter Umständen noch nicht einmal als solche empfinden (Mobbing, geringe Entwicklungsmöglichkeiten, viele Überstunden ohne Lohn- oder Freizeitausgleich u. ä.). Je mehr sich der potentielle Chef mit der vorherrschenden Unternehmenskultur identifiziert, desto weniger neutral wird sein Standpunkt sein.
Vorsicht bei unvollständigen Unternehmensangaben und Chiffre-Anzeigen
In einer Bewerbung gibt der Arbeitssuchende eine Vielzahl von Informationen von sich preis (Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, schulischer und beruflicher Werdegang etc.). Umgekehrt kann er diese Offenheit auch von seinem potentiellen Arbeitgeber einfordern. Dies bedeutet konkret, dass in der Stellenausschreibung klar der Name des Unternehmens mit vollständiger postalischer Anschrift sowie die Branche, in der die Firma tätig ist, genannt werden sollten.
Vorsicht ist geboten, wenn in der Anzeige lediglich eine Telefonnummer oder Internet-Adresse angegeben ist. Manche Firmen empfinden es offenbar als besonders originell, nur den Vornamen des Ansprechpartners nebst Telefonnummer in einer Annonce anzugeben oder Bewerber pauschal zu duzen. Beispiel: „Wenn du jung und reisewillig bist, melde dich am Montag zwischen 12 und 16 Uhr bei Peggy unter Tel. …“. Dies spricht eindeutig gegen die Seriosität des Unternehmens. Analog gilt dies für einen Hinweis auf Info-Veranstaltungen zum jeweiligen Unternehmen mit dem Hinweis darauf, dass der Bewerber dort nähere Informationen erhalten würde.
Bei Privatpersonen, die Hauspersonal oder Kinderbetreuer suchen, ist es zum Schutz der Privatsphäre durchaus üblich, eine Chiffre-Anzeige zu schalten. Bei Firmen, die Mitarbeiter suchen, deutet die Aufgabe einer Chiffre-Anzeige in den meisten Fällen darauf hin, dass das Unternehmen irgendetwas zu verbergen hat und/oder bereits im negativen Sinne so bekannt ist, dass es auf die offene Nennung von Name, Anschrift und Branche vorsichtshalber komplett verzichtet.
Weitere Kriterien für unseriöse Angebote
Normalerweise werden in einer Stellenausschreibung klar und deutlich die fachlichen Anforderungen an den potentiellen Mitarbeiter aufgeführt wie PC-Kenntnisse, Berufserfahrung, gewünschte Zusatzausbildungen und -qualifikationen usw. Werden in einer Annonce lediglich ein bestimmtes Alter und nichtssagende Attribute wie gutes Aussehen, gute Laune und eine tolle Ausstrahlung genannt, ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Bei manchen Berufsbildern ist ein gepflegtes Erscheinungsbild durchaus eine Grundvoraussetzung wie etwa bei einer Empfangssekretärin, einem Automobilverkäufer oder einem Außendienstmitarbeiter, aber der Begriff des gepflegten Äußeren unterscheidet sich deutlich von den o. g. Attributen. Wenn in einer Stellenanzeige keine fachlichen Anforderungen an den gewünschten Mitarbeiter genannt werden, sollte man sich die Kosten für eine Bewerbung von vornherein sparen.
Im Zusammenhang mit derartigen Annoncen werden vielfach nur sehr weit gefasste Berufsbezeichnungen genannt wie etwa Sekretär(in) oder Büromitarbeiter(in). Je nach Unternehmen werden an Bürofach- und -hilfskräfte unterschiedliche Anforderungen gestellt. Die Beherrschung des MS-Office-Paketes ist meist Grundvoraussetzung, dennoch ist Sekretärin nicht gleich Sekretärin. Manche sollen zusätzlich Kenntnisse in (vorbereitender) Buchhaltung haben, andere sollen Sitzungsprotokolle erstellen, wiederum andere sind hauptsächlich mit Archivierung und Dokumentation betraut. Die Angabe einer weitgefassten Berufsbezeichnung hilft somit wenig.
Indizien auf die Unternehmenskultur
Es sagt viel über die Unternehmenskultur aus, wenn bereits in der Stellenanzeige gegen Prinzipien des AGG verstoßen wird. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Unternehmen bei ausländischen Bewerbern gute deutsche Sprachkenntnisse verlangt, unzulässig hingegen ist es jedoch, Bewerbungen von Ausländern als unerwünscht zu deklarieren. Dies gilt analog für Altersbegrenzungen oder die Suche nach ausschließlich männlichen/weiblichen Bewerbern.
Auf geforderte Kenntnisse achten
In klar gegliederten Stellenausschreibungen werden in der Regel sowohl zwingend notwendige als auch wünschenswerte Kenntnisse genannt. Letztere sind meist jedoch keine Bedingung, oft wird darauf sogar explizit hingewiesen. Manche Unternehmen scheinen angenervt von dem Phänomen zu sein, dass manche Stellensuchende Gießkannenbewerbungen versenden und deshalb jedes Unternehmen anschreiben, deren Ausschreibung halbwegs zu ihnen passt, deshalb findet sich in manchen Stellenangeboten der explizite Hinweis, dass sich bitte nur Bewerber melden sollen, auf die das geforderte Profil zu beinahe 100 % passt. Wird beispielsweise eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Geschäftsführungsassistentin verlangt, hat die Bewerbung einer Junior-Sekretärin, die erst ein knappes halbes Jahr Berufserfahrung als Teamsekretärin vorzuweisen hat, keinen Sinn. Werden bei einem Buchhalter fundierte Erfahrungen und Kenntnisse in der Erstellung von Jahresabschlussbilanzen gefordert, sind Bewerbungen von Bewerbern unpassend, die bisher ausschließlich Lohn- oder Finanzbuchhaltung gemacht haben.