Die öffentliches Verwaltung erbringt Leistungen, indem sie Eingangsgrößen in legitimierter Weise mit Kundenanliegen kombiniert sowie das Recht durchsetzt.
Die öffentliche Verwaltung ist Teil des Staates. Sie ist für die Ausführung öffentlicher Aufgaben zuständig. Im umgangssprachlichen Sinne wird unter der öffentlichen Verwaltung in einer engeren Bedeutung häufig lediglich die allgemeine innere Verwaltung verstanden, repräsentiert durch kommunale Verwaltungsorganisationen. Das gesamte Spektrum der öffentlichen Verwaltung ist jedoch erheblich breiter: Es umfasst zahlreiche besondere Verwaltungszweige wie die Forstverwaltung, die Eichverwaltung oder die Arbeitsverwaltung, jedoch auch den umfangreichen Bildungsbereich mit den Schulen und Hochschulen sowie den Polizeidienst.
Die öffentliche Verwaltung ist insgesamt für den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen zuständig, ferner ist sie beteiligt bei der Wahrnehmung und Bearbeitung politisch relevanter Probleme und sie pflegt ihre eigene Organisation. Hierzu dienen Routinehandlungen, aber auch kreative Problemlösungen. Es handelt sich bei der gesamten öffentlichen Verwaltung um ein sehr komplexes und nicht einfach zu überschauendes Geflecht von Aufgaben und Organisationen. Mit dem hier beschriebenen Modell der öffentlichen Verwaltung werden deren grundsätzliche Gegebenheiten akzentuiert.
Modelle zur Repräsentation des Originals
In der Wissenschaft werden für bestimmte Zwecke häufig Modelle zur Repräsentation des Originals genutzt. Modelle beschränken sich auf bestimmte, im Hinblick auf die zu bearbeitende Problemstellung relevante Zusammenhänge. Mit jedem Modell geht wegen der notwendigen Vereinfachungen zwar auf der einen Seite ein Informationsverlust einher, auf der anderen Seite kann aber ein prägnantes Modell die Übersichtlichkeit bei komplizierten Zusammenhängen fördern. Modelle sind daher mit einem technischen Filter vergleichbar, das für bestimmte Bereiche der Realität durchlässig ist, andere dagegen ausblendet.
Funktionsmodell der öffentlichen Verwaltung
Aus der beigefügten grafischen Darstellung des Modells der öffentlichen Verwaltung ist ersichtlich, dass letztlich aufgrund der Verwaltungstätigkeit ein bestimmtes Ergebnis entstehen soll, das als Outcome bezeichnet wird. Dieses gewünschte nützliche Ergebnis wird durch Leistungsprozesse erreicht, in denen Eingangsgrößen mit Kundenbeiträgen kombiniert werden, um ein bestimmtes Produkt zu erzeugen, das als Output bezeichnet wird. So könnte das Erreichen bestimmter Bildungsstandards ein Ziel des staatlichen Bildungswesens sein. Zum Erreichen dieses Ziels werden von den Bildungseinrichtungen Unterrichtsstunden für die als Zielgruppe definierten Kunden durchgeführt. In diesem Beispiel stellen die durchgeführten Unterrichtsstunden den Output der Bildungseinrichtungen dar, die nachweisbar erreichten Bildungsstandards bilden den Outcome. Der gesamte Outcome wird durch den Output, aber auch durch weitere Größen beeinflusst, die zu unerwünschten Nebenwirkungen des Verwaltungshandelns führen können.
Um einen Output produzieren zu können sind bestimmte Eingangsgrößen erforderlich, auch als Input bezeichnet. Dies sind Ziele und Aufträge, bestimmte Arbeits- und Handlungsbedingungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Bei den meisten Dienstleistungen ist die Mitwirkung eines oder mehrerer Kunden erforderlich. Die Kunden müssen je nach Leistungsart persönlich anwesend sein und mitwirken oder ihrerseits Leistungsbeiträge erbringen. Der Leistungsprozess wird innerhalb der Leistungsorganisation vom Personal gestaltet, wobei je nach Sachgebiet unterschiedliche Methoden und Medien genutzt werden können. In dem Bildungsbeispiel stellen die Bildungsziele, die Ordnungsbestimmungen des Bildungswesens, das Lehr- und Verwaltungspersonal sowie die Gebäude und sonstigen Sach- und Betriebsmittel die Inputfaktoren dar. Die Schüler oder sonstigen Unterrichtsteilnehmer sind die Kunden, die im Lehr- und Lernprozess sachgerecht mitwirken. Das fachgerechte Lehren nach verschiedenen Methoden unter Verwendung geeigneter Medien sowie die damit verbundenen sonstigen Aufgaben obliegen den Lehrern.
Legitimation der Exekutive
Die vielfältigen Verwaltungsbehörden sind über verschiedene Vorgaben miteinander verflochten und bilden als Exekutive den Gesamtbereich der öffentlichen Verwaltung. Oberste Rechtsnorm ist die Verfassung, in Deutschland also das Grundgesetz. Hinzu kommen verschiedene Fachgesetze und Verfahrensgesetze, die von den jeweils zuständigen Organen ordnungsgemäß erlassen wurden. Die Exekutive ist also an Gesetze und Recht gebunden, ihre Tätigkeit muss durch Gesetz und Recht legitimiert sein. Nach dem Prinzip der geteilten Staatsgewalt unterliegt die öffentliche Verwaltung in ihrem Bestand und in ihrer Tätigkeit der gerichtlichen Kontrolle nach den dafür geltenden Regeln.