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Das Aktiv und das Passiv – Täter oder Opfer? – Geschehen in der deutschen Sprache

Im Passiv wird der „Täter“ gern mal verschwiegen – oder dessen namentliche Nennung geschickt umschrieben. Doch manchmal fragt man sich, wer eigentlich wer ist …

Beim Gebrauch von Aktiv und Passiv kommt es immer auf die Sichtweise des Betrachters an:

  • Beim Aktiv (von lat. activus = tätig, wirksam) blickt der Sprecher auf den Handelnden, den Urheber des Geschehens oder den „Täter“.
  • Beim Passiv (von lat. passivus = duldend, empfindsam) blickt er auf das Objekt der Handlung, auf den, mit dem etwas geschieht oder auf das „Opfer“.

Die deutsche Übersetzung Tätigkeitsform und Leidensform ist allerdings nicht immer passend. Denn nicht jedes Aktiv drückt eine Tätigkeit aus – und nicht jedes Passiv ein Leiden. Von „Täter“ und „Opfer“ zu sprechen, ist also nicht immer angebracht.

Beispiele:

  • Er lebt in Deutschland.
  • Er wird überall gesucht.

Im normalen Sprachgebrauch wird hauptsächlich das Aktiv benutzt, das Passiv dagegen nur sehr selten, nämlich zu maximal 10%.

Es gibt aber durchaus Texte, die überwiegend im Passiv geschrieben werden oder sind oder in denen das Passiv häufiger benutzt wird, meist in der dritten Person:

  • Verwaltungsvorschriften
  • Gesetzestexte
  • Protokolle
  • Inhaltsangaben
  • Beschreibungen
  • Berichte
  • Thesenpapiere
  • Bedienungsanleitungen
  • Rezepte

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten des Passivs: das Werden- oder Vorgangspassiv und das Sein- oder Zustandspassiv.

Das Vorgangspassiv

Das Vorgangspassiv ist in allen Zeiten möglich, die auch im Aktiv vorkommen und wird in allen Formen mit dem Hilfsverb werden gebildet. Wie der Name schon sagt, wird es eingesetzt, wenn man einen Vorgang beschreiben will.

Die meisten Aktiv-Sätze, die ein Akkusativobjekt mit sich führen, lassen sich problemlos ins Passiv umformen. Dabei wird das Objekt des Aktiv-Satzes zum Subjekt, das Subjekt zu dem, von dem etwas getan wird.

  • Die Polizisten (wer? = Subjekt) fassten den Täter (wen oder was? = Akkusativobjekt).
  • Der Täter (wer oder was?) wurde von den Polizisten (von wem?) gefasst.

Oft fällt der ursprüngliche „Täter“ beim Passivsatz jedoch auch weg, entweder weil er sowieso bekannt ist oder weil er aus unterschiedlichen Gründen nicht genannt werden kann oder soll. Und das unpersönliche man im Aktivsatz kommt im Passivsatz als „Täter“ gar nicht erst vor.

  • Der Täter ist erkannt worden.
  • Er wurde heute verhaftet.
  • Aktiv: Man beschuldigte ihn des Diebstahls. Passiv: Er wurde des Diebstahls beschuldigt.

Die Zeitformen im Aktiv und im Passiv im Vergleich

Präsens

  • er verurteilt / wird verurteilt

Präteritum

  • er verurteilte / wurde verurteilt

Perfekt

  • er hat verurteilt / ist verurteilt worden

Plusquamperfekt

  • er hatte verurteilt / war verurteilt worden

Futur I

  • er wird verurteilen / wird verurteilt werden

Futur II

  • wird verurteilt haben / wird verurteilt worden sein

Das Zustandspassiv

Auch das Zustandspassiv kann in alle Zeiten gesetzt werden, wird aber in allen Formen mit Hilfe des Hilfsverbs sein gebildet. Man benutzt es, um etwas zu beschreiben, was schon so ist, mit dem also vorher etwas passiert ist.

Beim Zustandspassiv wird der Täter oder Urheber gar nicht erwähnt. Der hat seine Handlung ja schon vollbracht und einen Zustand hergestellt, an dem nichts mehr zu ändern ist.

Beispiel:

  • Das Akte ist geschlossen.

Die Zeitformen von Vorgangspassiv und Zustandspassiv im Vergleich

Präsens

  • er wird bestraft / ist bestraft

Präteritum

  • er wurde bestraft / war bestraft

Perfekt

  • er ist bestraft worden / ist bestraft gewesen

Plusquamperfekt

  • er war bestraft worden / war bestraft gewesen

Futur I

  • er wird bestraft werden / wird bestraft sein

Futur II

  • er wird bestraft worden sein / wird bestraft gewesen sein

Varianten des Passiv

Im Deutschen benutzt offensichtlich niemand gern das Passiv, denn es wird oft variantenreich umschrieben. So lässt sich auch der Täter oder Urheber des Geschehens verschweigen.

Umschreibungen mit bekommen oder kriegen + Partizip II

  • Er bekam den Verlust nicht ersetzt.
  • Er kriegte die Rechnung präsentiert.

Umschreibungen mit gehören + Partizip II:

  • Das gehört verboten.

Umschreibungen mit kommen+ Verbalnomen

  • Es kam zu einer Verurteilung.

Umschreibungen mit lassen + sich + Infinitiv:

  • Das ließ sich nicht vermeiden.

Umschreibungen mit seinbleibenstehengeben oder gehen + Infinitiv mit zu:

  • Es ist nicht auszuhalten …
  • Das Ergebnis bleibt abzuwarten …
  • Es steht zu erwarten …
  • Es gibt vieles zu tun …
  • Das geht nicht mehr zu rückgängig zu machen …

Das Passiv mit Modalverben wird ebenfalls häufig ohne Nennung des Täters oder Urhebers benutzt. Gebildet wird es mit dem Partizip II und dem Hilfsverb werden:

  • Er möchte bedauert werden.
  • Das kann umgangen werden.
  • Das müsste erst untersucht werden.
  • Er will nicht ausgefragt werden.
  • Das sollte respektiert werden.
  • Das Opfer darf nicht vergessen werden.

All diesen Konstruktionen ist gemein, dass die Frage offen bleibt, von wem … Aber so ist das im Deutschen: Der eine wird bestraft, der andere ist auch so schon bestraft genug.