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Brustverkleinerung aus medizinischer Sicht

Kostenübernahme wurde vom medizinischen Dienst abgelehnt. Krankenkassen lehnen eine Brustverkleinerung bei einer jungen Frau ab, obwohl mehrere Gutachten die medizinische Relevanz für eine solche Operation belegen.

Das Leben der 19-jährigen Elara drehte sich seit ihrem 12. Lebensjahr um extreme Verspannungen in Schulter-, und Nackenbereich, die laut Orthopäden auf die BH-Träger und das Brustgewicht zurück zu führen waren. Mit Körbchengröße 85 G-H und einem Brustgewicht von jeweils 1.300 Gramm, die auf den Rippenbogen drückten, Atembeschwerden und Herzstechen verursachten, war ein normales Leben kaum möglich. Im Alter von 18 Jahren kam zudem noch eine chronische Migräne hinzu.

Die junge Frau litt nicht nur unter den physischen Symptomen, sondern ebenso stark unter den psychischen, da für sie Sport in jeder Art unmöglich war. sie traute sich nicht mehr ins Schwimmbad, weil sie aufgrund ihrer übergroßen Brust angestarrt und ausgelacht wurde. Gleichzeitig konnte sie ihren Traumberuf Pferdewirtin durch das Brustgewicht nicht ausüben, weil die Schmerzen beim Reiten unerträglich wurden.

Nach langer Überlegung, Recherche im Internet, Gesprächen mit den Eltern, dem Hausarzt und zwei Klinikärzten beschloss Elara einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Sie reichte die medizinischen Unterlagen ein und bekam einen Termin beim medizinischen Dienst.

Medizinischer Dienst lehnt Kostenübernahme ab

Das Gespräch mit der zuständigen Ärztin war für Elara ein Schockerlebnis. Sie wurde von der Ärztin mit den Worten: „Bei diesen Problemen müsste ich sie sofort einweisen, da Sie hoch depressiv sind!“, begrüßt.

Danach folgten gezielte Fragen wie: „Sie finden doch sicher auch Ihre Nase nicht schön?“, oder „Sicher wollen Sie Ihr Aussehen verbessern und reden doch bestimmt ständig mir Ihren Freundinnen darüber.“

Dies wurde verneint, da Elara nie über ihre zu große Brust sprach, weil es ihr peinlich war und sie den Rest ihres Körpers völlig in Ordnung fand. Wichtig war für die zuständige Ärztin auch, ob Elara die geplante Operation mit ihrem Freund abgesprochen habe. Elara bestätigte, das ihr Freund Bescheid wisse und sie unterstütze. Dann folgte die körperliche Untersuchung, um festzustellen, ob die Wirbelsäule bereits Schaden genommen hatte und das Wiegen und Messen der Brüste.

Am Ende des Termins, wurde Elara nochmal eindringlich auf die starke Depression hingewiesen. Die Ärztin sagte, sie würde die Empfehlung geben, die Operationen nicht zu genehmigen, da die Brust ja gesund sei und Elara sich nur auf die Brust fixieren würde. Sie solle in 30 Jahren nochmal wiederkommen.

Ablehnung der Brustverkleinerung durch die Krankenkasse

Daraufhin lehnte die Krankenkasse die Operation logischerweise ab. Es folgten wieder Besuche bei Psychologen, Orthopäden, Hautärzten. Alle Gutachten wurden erneut eingereicht, einschließlich der persönlichen Schilderung von Elara bezüglich des medizinischen Dienstes. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die zuständigen Ärzte der Meinung waren, es hätte sich nichts verändert und es läge keine medizinische Notwendigkeit vor. Widerspruch Nummer drei ebenfalls abgelehnt. Bei keinem dieser Termine hatte ein zuständiger Arzt der Krankenkasse Elara persönlich gesehen oder gesprochen. Die Entscheidungen fielen lediglich auf dem Papier. Somit war die Möglichkeit der Widersprüche ausgeschöpft.

Entscheidung der Krankenkassen bezüglich Kostenübernahme

Eine gewünscht Kostenübernahme ist für die Eltern, aber vor allem für die betroffenen Frauen ein Feuerlauf, denn die Krankenkassen reagieren völlig unterschiedlich. Die einen zahlen gar nicht und andere sofort beim ersten Antrag. Den Weg zum medizinischen Dienst müssen alle gehen, denn dort steht und fällt die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Ob der zuständige Arzt Erfahrung in diesem Bereich hat oder ob er psychologisch oder gynäkologisch geschult ist, scheint irrelevant zu sein. Da es nur Richtlinien gibt bezüglich der Kostenübernahme, ist den Krankenkassen soviel Spielraum eingeräumt, dass jede individuell entscheiden kann, ohne Rücksicht auf den Patienten.

Brustoperation selbst zahlen

Somit blieb der jungen Frau nur der Weg über die Bank, um ein Darlehen zu beantragen. Mit Unterstützung der Eltern war es möglich die 4.800 Euro zu erhalten und einen Termin in der Klinik zu vereinbaren.

Elara hat die 3,5 stündige Operation inzwischen gut überstanden und es wurden auf jeder Seite 600 Gramm Drüsengewebe entfernt. Nach 6 Wochen Ruhe und Heilung, darf die junge Frau wieder alles unternehmen, was ihr Spaß macht. Nach 4 Monaten lassen nun auch die Muskelverspannungen nach, ebenso die Migräneanfälle. Die immer wiederkehrende Pilzinfektion unter der Brust ist ebenso verschwunden, wie die Druckstellen auf den Schultern. Auch das Lachen hat Elara wieder gefunden und beginnt nun ein ganz neues Leben, mit Spaß, Sport und körperlicher, sowie seelischer Gesundheit.

Oft ist die Grenze zwischen dem gesellschaftlich und medial geförderten Schönheitswahn und medizinisch relevanter plastischer Chirurgie sehr schmal. In jedem einzelnen Fall muss immer ganz genau geprüft werden, ob es sich um Wunschdenken handelt, weil Model XY so aussieht, oder ob, wie im Fall von Elara, eine medizinische Relevanz vorliegt.

Preise für plastische Chirugie

Ebenso verwirrend, wie die Urteile der Krankenkassen bezüglich Kostenübernahme, sind die Preise für eine solche Brustoperation. Eine Brustverkleinerung kostet zwischen 4.000 und 8.000 Euro in Deutschland. Die gleiche Arbeit, die gleichen Kosten und trotzdem dieser extreme Unterschied. Leider ist kaum eine Frau in der Lage, die Kosten auf einmal zu tragen und benötigt entweder ein Darlehen oder unternimmt den Versuch übers Ausland, wo solche Operationen zu Dumpingpreisen angeboten werden. Das Ergebnis ist oft – Geld gespart – Operation misslungen – noch mal operieren lassen – sprich doppelte Kosten und körperliche Belastung hoch drei sowie zusätzliche psychische Probleme.

Langzeitstudie soll helfen

In der Fachklinik Petr Bolatzky Gelsenkirchen, wird eine Langzeitstudie durchgeführt, die den Zweck hat, den Krankenkassen die medizinische Relevanz von Brustoperationen darzulegen und auf lange Sicht gesehen, die Patientinnen dadurch materiell zu entlasten, wenn die Krankenkassen die Kosten ganz oder anteilig übernehmen.