Auch in Kinderspielzeugen werden Metalle in der Form von Legierungen eingesetzt. Als ein Legierungsbestandteil ist oft Nickel mit dabei. Und das hat ein hohes allergenes Potential. Deshalb sollte nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) darauf geachtet werden, dass aus Kinderspielzeugen nur minimale Mengen an Nickel austreten können. Dann ließen sich Kinder besser vor so genannten Kontaktallergien schützen.
Ein weiterer Problemstoff, der zu Kontaktallergien führen kann, sind einige Duftstoffe. Die Duftstoffe, deren allergieauslösende Wirkung bekannt sei, sollten in Kinderspielzeug möglichst nicht vorhanden sein. Das Institut empfiehlt die Absenkung der Grenzwerte für diese Stoffe unter die Nachweisgrenze.
Das Problem: Gefahr der Sensibilisierung
Das BfR weist darauf hin, das die Gefahr der Sensibilisierung und damit der Ausbildung von Kontaktallergien umso größer wird, je früher ein Mensch im Laufe seines Lebens mit den die Allergie auslösenden Stoffen über die Haut in Kontakt gerät. „Daher sollte Spielzeug, das Kinder täglich in die Hände nehmen, mit Blick auf seine stoffliche Zusammensetzung besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen“, sagte Andreas Hensel, der Präsident des BfR.
Nickel und Duftstoffe gehören zu den Stoffen, die am häufigsten Kontaktallergien auslösen. Menschen, die mit diesen Stoffen über die Haut in Kontakt kommen, können sensibilisiert werden und in der Folge mit kontaktallergischen Hautreaktionen zu kämpfen haben. Diese Reaktionen reichen von Rötung und Bläschenbildung über Nässen bis hin zu ernsthaften Entzündungen. Das Schlimme daran ist, dass gegen Kontaktallergien kein Kraut gewachsen ist. Es ist nur eine Linderung der Symptome möglich.
Nach Angaben des BfR sind in Europa etwa zehn Prozent aller Kinder gegenüber Nickel und etwa zwei Prozent gegenüber Duftstoffen sensibilisiert. Eine Sensibilisierung und die daher mögliche anschließende Kontaktallergie lassen sich dadurch verhindern, dass der Kontakt mit dem allergieauslösenden Stoff über die Haut vermieden wird. Nun sind Nickel und Duftstoffe in unzähligen Produkten vorhanden. Der Kontakt mit diesen Stoffen lässt sich nicht vollständig vermeiden. Aber gerade im Kindesalter sollte er so weit wie möglich reduziert werden. Denn eine Sensibilisierung und eine daraus folgende Kontaktallergie können das weitere Leben des Kindes erheblich beeinträchtigen.
Die geltenden Regeln und die Forderungen des BfR
Die derzeit gültigen Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Kinderspielzeug sind nach Auffassung des BfR nicht ausreichend, um Kinder vor dem Risiko einer Kontaktallergie zu schützen. Für Kinderspielzeug mit nickelhaltigen Metallteilen ist bisher nicht gesetzlich festgelegt, welche Mengen von Nickel es abgeben darf. Das BfR schlägt nun vor, die geltenden Werte für Nickel, das aus nickelhaltigen Gegenständen mit längerem Hautkontakt wie Schmuck und Metallapplikationen an Bekleidungstextilien freigesetzt werden darf, auch auf Spielwaren anzuwenden. Aus diesen Gegenständen dürfen maximal 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter Kontaktfläche in einer Woche freigesetzt werden.
Für Duftstoffe in Spielwaren gibt es in der EU-Spielzeugrichtlinie Regelungen. Die allerdings Ausnahmen zulassen: So dürfen 55 Duftstoffe, deren Allergien auslösende Wirkung bekannt ist, in Spielwaren nicht verwendet werden. Die eigentlich für Spielwaren verbotenen Duftstoffe dürfen aber in Spurengehalten von bis zu 100 Milligramm pro Kilogramm Spielzeugmaterial nachweisbar sein. Nach der Auffassung des BfR ist diese Grenze zu hoch. Diese Duftstoffe sollten in Spielzeug gar nicht nachweisbar sein.
Elf weitere Duftstoffe müssen wegen ihres allergenen Potenzials deklariert werden. Für diese kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe empfiehlt das BfR, den derzeit gültigen Grenzewert der Pflicht zur Deklaration stark zu senken. Und zwar von 100 Milligramm je Kilogramm Spielzeug auf zehn Milligramm je Kilogramm. Und Spielzeug für Kinder unter drei Jahren sollte nach Auffassung des BfR ganz frei von Duftstoffen sein.