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Bauen auf Staatskosten – Bauherren werden durch Förderungen beim Umweltschutz unterstützt

Auch wenn die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, unterstützt der Staat nach wie vor Bauherren. Je umweltfreundlicher gebaut wird, desto höher die Förderung.

Die steigenden Ölpreise machen sich für jeden einzelnen Verbraucher nicht nur an den Tankstellen bemerkbar – auch die kommende Heizkostenabrechnung wird für viele Hausbesitzer nicht angenehm werden.

Passivhäuser als Alternative

Heizkosten lassen sich in Deutschland immer besser einsparen, vor allem mit Passivhäusern. Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses, dem zum Heizen außer Sonnenenergie keine Fremdenergie zugeführt werden muss. Durch eine sorgfältige Auswahl von sehr sparsamen Geräten und solarer Warmwasserbereitung wird der Energieverbrauch stark gemindert. Hierdurch verringert sich der Gesamtenergieverbrauch auf etwa 30 kWh/qm im Jahr. Dies entspricht bei herkömmlicher Bauweise allein dem Energieverbrauch für Licht und Haushaltsgeräte.

Subventionen des Staates

Der Staat subventioniert diese Bauweise. Neben dem „KfW-Energiesparhaus 60“ und dem „KfW-Energiesparhaus 40“ gibt es für Passivhäuser besonders günstige Kredite aus dem KfW-Programm „Ökologisch Bauen“. Die Förderung können nicht nur Privatpersonen in Anspruch nehmen, sondern alle, die in den Neubau von Wohngebäuden investieren.

Ein „KfW-Energiesparhaus 60“ darf maximal 60 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter verbrauchen, ein „KfW-Energiesparhaus 40“ und ein „Passivhaus“ jeweils 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Passivhäuser dürfen darüber hinaus nicht mehr als 15 Kilowattstunden Heizwärme pro Jahr und Quadratmeter verbrauchen.

Förderbeträge

Über die beiden KfW-Programme lassen sich die kompletten Bauwerkskosten, also die Baukosten ohne Grundstück, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Die Zinsen liegen deutlich unterhalb des marktüblichen Hypothekenzinssatzes und sind für zehn Jahre festgeschrieben. Zudem sind je nach Laufzeit des Vertrags ein bis maximal fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.

Günstige Kreditkonditionen gibt es zudem auch für umweltfreundliche Heizsysteme. Voraussetzung ist, dass die Heiztechnik erneuerbare Energien nutzt und die Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält. Unabhängig davon, ob sich der Bauherr für eine solarthermische Anlage, eine Wärmepumpe, eine Lüftungsanlage mit einem hohen Wärmerückgewinnungsgrad oder eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung entscheidet, lässt sich jede Variante bis zu einer Höchstgrenze von ebenfalls 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren.

Förderprogramme für ältere Häuser und Wohnungen

Interessante Förderprogramme gibt es auch für Eigentümer älterer Häuser und Wohnungen. Auch hier unterstützt die staatliche Förderbank vor allem den Klimaschutz. Besonders günstige Konditionen gibt es, wenn mithilfe der Kredite der Energieverbrauch von Wohngebäuden auf Neubauniveau reduziert werden soll. Hier greift dann das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW. Besonders umfangreich wird die Sanierung an Gebäuden gefördert, die vor dem 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Damit kann der Eigentümer etwa die Fenster erneuern oder eine zusätzliche Dämmung einbauen.

Gelingt es dem Besitzer, den Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten nicht zu überschreiten oder zu unterschreiten, gibt es einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent. Wird dieses Niveau um 30 Prozent oder mehr unterschritten, gibt es sogar 12,5 Prozent. Davon profitieren allerdings nur natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen. Demgegenüber steht die Kreditvariante allen Trägern von Investitionsmaßnahmen in Bestandsbauten offen.

Neben der Kreditvariante können sich die Besitzer von Häusern, die vor dem 31.12.1983 fertiggestellt worden sind, auch für die Zuschussvariante des Programms entscheiden. Lässt sich durch die Sanierungsmaßnahmen das Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung erreichen, können sie sich über einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro freuen. Wer dieses Niveau nochmals um mindestens 30 Prozent unterschreitet, bekommt 17,5 Prozent der Investitionskosten bis zu einer Gesamthöhe von 8.750 Euro erstattet.

Sonderzuschuss für Energieberatung

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die auf eine professionelle Baubegleitung setzen, dürfte das „CO2Gebäudesanierungsprogramm“ interessant sein. Sie können einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten beantragen und sich auf diese Weise 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung und Baubegleitung bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro ersetzen lassen.

Programme der Landesförderbanken

Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder bieten speziell geförderte Kredite an. Diese werden dann von den jeweiligen Landesförderbanken, etwa von der NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen oder der L-Bank in Baden-Württemberg aufgelegt.

Diese Programme unterscheiden sich deutlich voneinander und sind häufig an strenge Bedingungen, vor allem an Einkommensgrenzen geknüpft.