Abzocke im Internet: wie Sie sich vor Betrügern schützen können

Mit vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriösen Anbieter ahnungslose Internetnutzer in die Kostenfalle. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

Um auf dem Computer einen Film anzusehen, Musik zu hören oder Texte zu lesen, werden häufig neue Programme benötigt. Kein Problem: Diese sind üblicherweise kostenlos im Internet erhältlich. Sie geben den Namen des Programms in eine Suchmaschine ein und schon erhalten Sie verschiedene Angebote zum Herunterladen der Software. Und hier schnappt oft die Falle zu. Denn im Regelfall handelt es sich bei den ersten Suchergebnissen um Werbung von den Betreibern von Kostenfallen. Diese Werbebanner sind von seriösen Suchergebnissen kaum zu unterscheiden. Werden diese angeklickt, landet man nicht auf den Seiten der Originalsoftware-Hersteller, sondern auf denen der Abzocker. Wenn man sich die Software nun herunterladen möchte, erscheint die Aufforderung, sich zunächst beim Anbieter anzumelden. Ein Download ist erst nach der Eingabe persönlicher Daten möglich. Was viele Verbraucher jedoch übersehen, ist der irgendwo auf der Seite versteckte Hinweis, dass man durch die Anmeldung ein Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abschließt. Beträge von 200 Euro sind keine Seltenheit.

Weitere Maschen, das böse Erwachen, das richtige Verhalten

Auch mit scheinbar attraktiven Gewinnspielen oder auf den ersten Blick kostenlosen Tests, SMS-Diensten und anderen Leistungen wird zum Klicken und Anmelden angeregt. Die Rechnung lässt dann nicht lange auf sich warten. Wer diese nicht bezahlt, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Viele Verbraucher zahlen die horrende Rechnung dann aus purer Angst.

Ist man in die Kostenfalle getappt, heißt es zunächst immer: Ruhe bewahren. Die Verbraucherzentralen raten dazu, ankommende Rechnungen/Mahnungen nicht zu begleichen. Stattdessen sollte man sich zunächst einmal schriftlich und am besten per Einschreiben oder Rückschein an das Unternehmen wenden und erklären, dass man keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollte und das Angebot für kostenfrei hielt. Bei Minderjährigen ist die Sache noch einfacher: Diese dürfen grundsätzlich keine kostenpflichtigen Verträge ohne Zustimmung der Eltern schließen. Darum genügt es, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung verweigern.

Auf keinen Fall

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Keinesfalls sollte man sich auf Ratenzahlungsvorschläge einlassen. Wurde diese nämlich vereinbart, ist man auch zur Zahlung verpflichtet. Hat man sich einmal schriftlich an den Anbieter gewandt, kann man vielmehr alle seine weiteren Schreiben ignorieren. Nur in dem Fall, dass einem ein Mahnbescheid direkt vom Gericht persönlich zugestellt wird, muss man wieder aktiv werden und Widerspruch einlegen. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist allerdings erfahrungsgemäß sehr gering. Das ganze System ist darauf ausgelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse.

Hilfe

Betroffene können sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Dort werden Verbrauchern u.a. konkrete Musterbriefe zur Verfügung gestellt und sie können eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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