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Ablauf und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Die Entscheidung zu einer Abtreibung fällt wohl keiner Frau leicht. Steht der Entschluss jedoch fest, ist es hilfreich zu wissen, was getan werden muss.

Der medizinische Begriff für einen Schwangerschaftsabbruch lautet abruptio graviditatis oder induzierter Abort. Ob Abtreibungen zulässig sein sollen oder nicht, wird heftig umstritten. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, unter welchen Bedingungen ein induzierter Abort durchgeführt werden darf und wie er abläuft.

Paragraph 218: Gesetzliche Regelungen für einen Schwangerschaftsabbruch

Eine Abtreibung wird in Deutschland laut Paragraph 218 mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Die Strafandrohung hat jedoch für die Beteiligten, also Schwangere und Mediziner, viele Grenzen und Ausnahmen. In den meisten Fällen darf ein induzierter Abort innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen vorgenommen werden beziehungsweise innerhalb der ersten 14 Wochen nach der letzten Regelblutung.

Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss nachweisen, an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen zu haben und die darauf folgende dreitätige Bedenkzeit eingehalten zu haben.

Erfolgt eine Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren sexuellen Straftat, ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. Auch bei einer medizinischen Indikation, also wenn Gefahr für Leib oder Seele der Schwangeren besteht und diese nur durch eine Abtreibung verhindert kann, ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig.

Spätabtreibung

Unter einer Spätabtreibung versteht man den Schwangerschaftsabbruch ab der 20. Schwangerschaftswoche. Dieser ist nur aufgrund einer medizinischen Indikation zulässig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Eine solche Gefährdung besteht dann, wenn das ungeborene Kind schwerbehindert ist oder nach der Geburt sterben würde.

Der Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs: Die Abtreibungspille Mifegyne

Die Abtreibungspille kann bis zu sieben Wochen nach der letzten Regelblutung angewendet werden und ist eine wirksame Methode für den Abbruch einer Frühschwangerschaft. Mifegyne in Kombination mit Prostglandin bewirkt eine vollständige Ausstoßung der Frucht. Die medikamentösen Nebenwirkungen gelten als tolerierbar.

Der Ablauf einer Abtreibung: die Absaugmethode

Die Mehrzahl der Schwangerschaftsabbrüche wird mit der sogenannten Absaugmethode durchgeführt. Sie kommt bis etwa zur 14. Schwangerschaftswoche zum Einsatz. Dabei führt der behandelnde Arzt ein Röhrchen in die Gebärmutter ein, das an einer Saugpumpe befestigt ist. Der Muttermund wird hierfür unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose gedehnt. Anschließend werden der Embryo und das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt.

Oft erfolgt danach eine Ausschabung der Gebärmutter, um sicherzustellen, dass alle Gewebereste vollständig entfernt sind. Dieser Eingriff dauert etwa fünf bis 15 Minuten. Nun wird ein Mittel injiziert, das der Gebärmutter hilft, sich wieder zusammen zu ziehen und die Blutung stillt.

Der Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs: Die Spätabtreibung durch Prostaglandine

Eine Spätabtreibung kommt nur selten vor, ist jedoch für alle Beteiligten eine seelische Belastung. Bei dieser Art der Abtreibung werden der Schwangeren Prostaglandine verabreicht. Das sind Hormone, die eine Frühgeburt auslösen.

In einigen Fällen überleben die Kinder jedoch, so dass manche Ärzte dafür plädieren, die ungeborenen Babys bereits im Mutterleib zu töten. Während einer Spätabtreibung bekommen die Schwangeren meistens Schmerz- und Beruhigungsmittel.

Die Kosten einer Abtreibung

Eine Abtreibung kostet insgesamt etwa 400 Euro. Kann man sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht leisten, können die Kosten hierfür vom Staat übernommen werden. Dazu muss allerdings vor dem Eingriff ein Antrag gestellt werden, der von jeder öffentlichen Krankenkasse bearbeitet werden kann. Eine Krankenversicherung ist nicht unbedingt notwendig.