Die Hospizbewegung und die Palliativmedizin. Bewegungen, wie die Hospizbewegung und die Palliativmedizin setzen sich für eine Humanisierung im Umgang mit sterbenden Menschen ein. Die Hospizbewegung nahm ihren Anfang mit der Gründung des St. Christopher’s Hospice im Jahre 1967 in London. Ziel der Hospizbewegung ist die ganzheitliche Betreuung Schwerkranker und Sterbender nebst der Linderung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Leiden. Sie orientiert sich dabei an den vier Grundbedürfnissen sterbender Menschen: im Sterben nicht alleine gelassen zu werden, nicht unter starken Schmerzen leiden zu müssen, die letzten Dinge regeln zu können und sowohl die Sinnfrage als auch die Frage nach dem „Danach“ stellen zu können.
Was heißt Hospiz?
Das Wort „Hospiz“ leitet sich von dem lateinischen Wort hospitium (Gastfreundschaft) ab. Im Mittelalter bezeichneten Hospize Gasthäuser, die von Ordensgemeinschaften geführt wurden und in denen Pilger, Arme und Kranke Aufnahme fanden. Aus dieser Tradition hat die Hospizbewegung ihren Namen ebenso wie das Bild von der Pilgerreise übernommen, die durch das Leben zum Sterben führt. Die Hospitalität, die Gastfreundschaft, ist ein Bild für die Begleitung und Fürsorge, die dem Leib, der Seele und der Gemeinschaft gleichermaßen gelten. Die Hospizbewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Gastfreundschaft für Sterbende auf unsere heutigen Lebensverhältnisse zu übertragen. Aus der mittelalterlichen Tradition wird dabei auch die Idee der Hospizgemeinschaft aufgenommen und übersetzt in die Zusammenarbeit eines Teams von spezialisierten Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Die Hospizbewegung: Dienstleistung an Sterbenden
Die Hospizbewegung versucht, dem Elend des vereinsamten Sterbens im Krankenhaus, dem Ausgeliefertsein gegenüber der Intensiv- und Apparatemedizin und der Angst vor vermeidbaren Schmerzen ein menschliches Konzept der Sterbebegleitung und der Schmerztherapie entgegenzusetzen. Tod und Sterben werden somit nicht tabuisiert, sondern in das Leben zurückgeholt und in dieses eingebunden. Die Hospizbewegung erbringt unverzichtbare Dienstleistungen im Sinne einer der Menschenwürde gerecht werdenden Sterbebegleitung. Diese praktische Antwort der Hospizbewegung auf die nach wie vor wenig befriedigende Betreuung vieler Sterbender in unserer Gesellschaft ist ein wesentlicher Beitrag zur Zurückweisung der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.
Angemerkt sei hier noch, dass die Hospizbewegung in ihren konkreten Initiativen und Aktionen freilich vielfältig und nicht konfessionell spezifisch ist. Die Hospizidee insgesamt bietet ein differenziertes Bild. Auch sie ist also nicht als exklusiv kirchliche Arbeit zu verstehen, auch wenn sie in Deutschland von aktiven Christen mitgetragen wird. Es geht im Engagement für Sterbende, Schwerkranke und ihre Angehörigen um menschliche Solidarität im Leiden.
Aufnahmekriterien
Voraussetzung für die Aufnahme eines Patienten ist ein inkurables (unheilbares!) Leiden mit Beschwerden. Diese können starke unkontrollierte Schmerzen, Schwierigkeiten mit der Ernährung (Schluckbeschwerden) oder andere Symptome eines fortgeschrittenen Krankheitsstadiums sein. Psycho-soziale Probleme verstärken die Dringlichkeit der stationären Aufnahme. Die Kontaktaufnahme mit dem Team eines Hospiz oder einer Palliativstation erfolgt über den Hausarzt, durch den Patienten oder die Angehörigen selbst, über die Krankenhäuser oder andere soziale Institutionen.
Palliativstationen
Die Palliativstationen, die in einige Kliniken integriert wurden, sind eine Form der Verwirklichung der Hospizidee. Neben einer qualifizierten Behandlung der Krankheitssymptome bemüht sich die Palliativmedizin aber auch darum, die psychischen, sozialen und geistig-seelischen Probleme des Patienten zu berücksichtigen und ihn so ganzheitlich als Person und nicht nur als bloßen Krankheitsfall wahrzunehmen.
Palliativstationen unterscheiden sich von Hospizen, die sich ebenfalls der modernen Möglichkeiten der Palliativmedinzin bedienen, in der Regel dadurch, dass sie an ein Krankenhaus angeschlossen sind und auf dessen apparative und personelle Ressourcen zurückgreifen können, während die medizinische Betreuung in den Hospizen durch die Hausärzte der Patienten erfolgt.
Was bedeutet Palliativpflege?
Palliative Pflege heißt lindernde Pflege. Die Bekämpfung von Schmerzen und anderen Krankheitssymptomen, Zuwendung und menschliche Begleitung der Betroffenen, aber auch von deren Angehörigen sind die wichtigsten Aspekte der umfassenden und ganzheitlichen Betreuung im Hospiz. Im Mittelpunkt der Palliativmedizin steht somit das Wohlbefinden und die Erhaltung der Lebensqualität. Die Beschwerden einer Krankheit werden vermindert, ohne die Ursache des Leidens zu bekämpfen. Hierdurch soll die Lebensqualität des moribunden (sterbenden) Patienten verbessert und ihm die mit oft unerträglichen Schmerzen verbundene Angst vor dem Verlust von Würde und Selbstbestimmung genommen werden.
Nachholbedarf im Bereich der Palliativmedizin
Trotz des wachsenden Bewusstseins um die Notwendigkeit der Fortentwicklung und Ausbreitung der Palliativmedinzin besteht in Deutschland in diesem Bereich immer noch ein enormer Nachholbedarf. Zu dieser Erkenntnis gelangen auch der Psychologe Werner Eggebrecht und der Anästhesiologe Dietrich Kettler, die die Felder von palliativer Betreuung und den Hospizgedanken erläutern, und ein Recht auf Palliativmedizin und Palliativpflege einfordern, um ein menschenwürdiges Sterben aller Menschen zu ermöglichen.
Während hierzulande zur Schmerztherapie nur 14 Betten für jeweils eine Million Einwohner zur Verfügung stehen, sind es beispielsweise 50 Betten in Großbritannien.
Darüber hinaus kann nicht übersehen werden, dass die Grundlagenforschung im Bereich der Schmerztherapie noch in den Kinderschuhen steckt und einer dringenden Intensivierung bedarf. Die entsprechende Aus- und Weiterbildung von Medizinstudenten, Ärzten und Pflegekräften wird in Zukunft Voraussetzung dafür sein, dass der Kreis der Patienten, deren Leiden mit den modernen Methoden der Schmerztherapie spürbar gelindert und deren Lebensqualität dadurch selbst in der Endphase ihrer Krankheit erheblich gesteigert werden kann, stetig anwächst.
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellte die Einrichtung des ersten Lehrstuhls für Palliativmedizin an der Universität Bonn zum WS 1999/2000 dar. In Großbritannien hingegen ist bereits seit 1987 die Palliativmedizin als eigener Fachbereich anerkannt.
Die praktischen Auswirkungen einer effizienten Schmerztherapie
Die praktischen Auswirkungen einer effizienten Schmerztherapie auf die gesamte Sterbehilfe-Diskussion sind nicht zu unterschätzen. Diese wird nicht selten vor dem Hintergrund der Angst vor qualvollen Leidenszuständen am Lebensende geführt, die den Ruf entweder nach einer aktiven vorzeitigen Beendigung des Lebens oder zumindest nach einem Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen immer lauter werden lässt.
Der flächendeckende Einsatz einer wirkungsvollen Schmerztherapie könnte viel zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und darüber hinaus dem Bedürfnis entgegen wirken, den Tod vorzeitig aktiv herbeizuführen oder zumindest bereits in gesunden Tagen Grenzen der Therapie in der Annahme festzuschreiben, nur so einem unwürdigen Sterben entgehen zu können.
Keine Lebens- und Leidensverlängerung um jeden Preis
Ergänzend an dieser Stelle hinzuzufügen sei hier, dass die Ablehnung aktiver Tötung Sterbender und die Bejahung der Hospizidee und der Palliativmedinzin als Alternative nicht dahingehend verstanden werden dürfen, als folge daraus eine Lebens- und Leidensverlängerung um jeden Preis durchzuführen. Denn Therapieverzicht und Therapiereduktion sind etwas anderes als bewusst gezielte Tötung, auch dann, wenn sie unbeabsichtigt und ungewollt zur Lebensverkürzung führen können und dies auch tun. Therapieverzicht und Therapiereduktion stellen bei unwiderruflich Sterbenden einen Verzicht auf ärztliche Maßnahmen und Eingriffe dar, die nur noch qualitativ die Lebenszeit verlängern. Ohne jede Aussicht auf Heilung. Auch bei einer Reduktion der Therapie oder dem Verzicht auf eine Behandlung besteht allerdings nach wie vor die Verpflichtung zur Pflege, Ernährung, Bettung des Kranken, also zur pflegerischen Grundversorgung.