Die körperliche Belastung einer Flugreise wird von vielen Menschen unterschätzt, was daran liegen mag, dass gesunde Menschen sie meist gut tolerieren können, wie man an einem Jetlag sehen kann. Aber auch kranke Menschen fliegen gelegentlich und diese müssen ein besonderes Augenmerk auf ihre Gesundheit legen. Bei manchen Krankheiten ist eine Flugreise aus medizinischen Gründen allerdings verboten.
Allgemeine Erkrankungen, die flugverhindernd sind
Rundheraus verboten ist das Fliegen aus medizinischer Sicht für Menschen, die einen Flug vermutlich nicht überleben würden, schwere ansteckende Krankheiten oder eine schwere Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung) haben und für Taucher, die in den letzten drei bis sieben Tagen vor dem Flug an einer Dekompressionskrankheit litten. Auch Menschen mit einer Sichelzellkrankheit (eine Erbkrankheit mit Blutbildungsstörungen), die sich in den letzten 10 Tagen vor dem Flug deutlich verschlechtert hat, ist das Fliegen verboten. Schwer anämische Menschen mit einem Hämoglobinwert unter 8,5 g/dl sind ebenfalls vom Fliegen ausgenommen, es sei denn, dass die Anämie im Rahmen einer chronischen Erkrankung aufgetreten ist. Nach jeglicher Operation in den letzten zehn bis 14 Tagen ist das Fliegen untersagt, Ausnahmen sind unkomplizierte Appendektomien (Operation nach Blinddarmentzündung) und Laparoskopien (minimalinvasive Bauchspiegelungen). Bei schon mal aufgetretenen Thrombosen gilt es, eine individuelle Risikoabschätzung für Gefäßverschlüsse vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Schwangere und Kleinkinder sollten mitunter nicht fliegen
Neugeborene sollten in der ersten Lebenswoche auf keinen Fall fliegen. Bei schwangeren Frauen verbietet sich eine Flugreise ab der 36. Schwangerschaftswoche, bei Mehrlingsschwangerschaften schon ab der 32. Woche. Auch für gerade entbundene Frauen gilt eine Sperrfrist fürs Fliegen von einer Woche. Ebenfalls nicht fliegen sollten Frauen, deren Schwangerschaft kompliziert verläuft, die Gründe spielen hierbei keine Rolle.
Wenn Frauen schwanger sind, die zur Flugzeugbesatzung gehören, sieht es noch ein wenig kritischer aus als sonst. Man geht üblicherweise davon aus, dass in der Luft arbeitende Menschen zwar einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind, diese aber einen Grenzwert nicht überschreitet, der als gesundheitsschädlich angesehen wird. Dieser Grenzwert wird für Schwangere aber deutlich niedriger angesetzt, um das Ungeborene in sensiblen Entwicklungsphasen nicht zu schädigen. Daher dürfen Crewmitglieder während der Schwangerschaft nur auf Kurzflügen in geringer Höhe eingesetzt werden.
Kardiale und pulmonale Erkrankungen mit Flugverbot
Nach einem Herzinfarkt ist das Fliegen erst nach Ablauf von sieben bis zehn Tagen wieder erlaubt, nach einer Bypassoperation muss man zehn bis 14 Tage warten. Eine instabile Angina pectoris schließt einen Betroffenen vom Fliegen ebenso aus wie eine dekompensierte Herzinsuffizienz und nicht kontrollierte Herzrhythmusstörungen. Auch ansteckende Lungenkrankheiten, inklusive akuter Verschlechterungen einer bestehenden COPD führen zum Flugverbot. Das gilt auch bei großen Pleuraergüssen und einem Pneumothorax in den letzten drei Wochen vor einem Flug. Wenn der arterielle Sauerstoffdruck schon auf Meereshöhe ohne zusätzliche Sauerstoffversorgung Werte von unterhalb 67 bis 70 mmHg erreicht, ist das Fliegen ebenfalls aus medizinischen Gründen untersagt.
Neurologische und psychiatrische Erkrankungen, die Flugreisen verhindern
Menschen in akuten psychotischen Krisen und bei aggressivem Verhalten sind medizinisch nicht für Flüge zugelassen. Nach Schlaganfällen, auch leichten, sollte man fünf bis zehn Tage warten, bevor man ein Flugzeug besteigt, wenn es der Gesundheitszustand überhaupt zulässt. Und auch unkontrollierbare epileptische Anfälle beziehungsweise ein Grand-Mal-Anfall vor weniger als 24 Stunden sind ein Ausschlusskriterium fürs Fliegen.