Im Artikel „Was tun bei Mobbing“ wurde über die Formen von Mobbing berichtet. Unter anderem wurde dazu geraten, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, das dem Chef oder dem Betriebsrat vorgelegt werden kann. Auch der Arzt kann kurzfristig Abhilfe schaffen, in dem er den Betroffenen durch Krankschreibung aus dem Verkehr zieht. Doch auch eine Krankschreibung kann nicht ewig andauern – irgendwann muss der Betroffene an den Arbeitsplatz zurück.
Nach der Krankheitsphase
Der Arzt kann über einen gewissen Zeitraum krankschreiben, doch letztlich ist das nicht die Lösung. Wenn der Betroffene weiß, er muss wieder an diesen Arbeitsplatz zurück, ist die Erholung stark in Frage gestellt. Manchmal aber ist eine Krankschreibung für einen gewissen Zeitraum hilfreich. In dieser Zeit kann zumindest wieder etwas Kraft gesammelt werden – Kraft um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat nach der Rückkehr vielleicht erfolgreich führen zu können. Zu diesem Gespräch ist das Mobbing-Tagebuch unerlässlich. Die Fakten müssen auf den Tisch. Der Vorgesetzte muss lückenlos informiert werden. Reagiert er auch dieses Mal nicht, können weitere Maßnahmen hilfreich sein.
Gutachten vom Hausarzt
Der Hausarzt kann eine erneute Krankschreibung ausstellen. Und letztlich auch ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Mobbing-Opfers, über dessen Bemühungen. Wenn dem Betroffenen noch etwas an seinem Arbeitsplatz liegt, sollte er einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich hier beraten lassen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind gar nicht so eingeschränkt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Störungen zu beseitigen. Tut er das nicht, hat der Arbeitnehmer – das Mobbingopfer – durchaus Chancen auf finanzielle Entschädigung. Allerdings steht fest, dass dann eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Mobbingfälle sind häufig sehr individuell – eine ausführliche Rechtsberatung ist nicht zu vernachlässigen.
Das Gutachten
Wer sich dem Kampf nicht mehr gewachsen fühlt und sich einfach nur eine neue Stelle suchen möchte, vielleicht sogar große Chancen hat auf einen neuen Job, kann das Gutachten als Grundlage für seine Kündigung verwenden. Aber auch hier gilt es, sich vorher durch einen Fachanwalt beraten zu lassen. Wer aufgrund von Krankheiten, die durch Mobbing entstanden sind, aufgrund einer unhaltbaren und unzumutbaren Situation am Arbeitsplatz, gegen welche der Vorgesetzte keine Abhilfe schafft, kündigt, hat keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu befürchten. Der Fachanwalt kann darüber hinaus auch aufklären, ob eventuell ein finanzieller Anspruch gegen den Arbeitgeber eingeklagt werden kann.
Selbsthilfegruppen und Foren
Hilfesuchende finden in zahlreichen Foren Online-Selbsthilfegruppen, in denen sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können – auch in rechtlichen Angelegenheiten. Eine gute Adresse ist beispielsweise mobbing.net – hier sind viele Betroffene versammelt, aber auch Experten, die Auskünfte geben und in Extremsituationen die Gesprächsführung übernehmen. Reale Selbsthilfegruppen zum Thema Mobbing gibt es in allen größeren Städten, die Adressen können bei den Stadtverwaltungen erfragt werden.
Wichtig für Mobbingopfer
Mobbingopfer sollten sich verdeutlichen, dass sie keine Schuld an der Situation tragen. Jeder kann Opfer von Mobbing werden und meist sind es Personen, die sogar besondere Leistungen erbringen. Besonders gut aussehen. Schön gekleidet sind. Einen tollen Wagen fahren. Oder einfach einen Ehepartner, um den man beneidet wird. Mobbing muss man sich nicht gefallen lassen und man hat als Opfer durchaus Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Aber diese Möglichkeiten muss man auch einsetzen. Mobbingopfer finden bei Statista interessante Statistiken und Informationen zum Thema Mobbing – die Lektüre lohnt sich durchaus, denn spätestens hier merken Sie, dass nicht nur Sie diesen Albtraum durchleben müssen.