Der Weg zum Heilpraktiker – Ausbildung, Amtsarzt und Voraussetzungen
Unter dem Begriff „Heilpraktiker“ versteht man einen geschützten Beruf, der sich auf das Deutsche Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 beruft. Der Heilpraktiker kann seinen freien Beruf nur ausüben, sofern er eine staatliche Erlaubnis erhalten hat. Diese Erlaubnis gewährleistet eine heilkundige Tätigkeit ohne ärztliche Approbation.
Heilpraktiker: Geschützter Beruf – einheitlicher Beruf?
Der Heilpraktikerberuf ist, wie oben erwähnt, ein staatlich geschütztes Berufsfeld. Allerdings wird der Beruf keineswegs einheitlich ausgeführt, wie dies zum Beispiel bei Schulmedizinern der Fall ist. Schulmediziner müssen ein allgemeingültiges Medizinstudium absolvieren und sind auf diese Weise staatlich anerkannte Mediziner, sofern das Studium abgeschlossen wurde.
Der Heilpraktiker ist zwar ein geschützter Beruf, aber eine einheitliche Ausbildung existiert nicht. Jeder Interessierte kann sich selbst auf die Erlaubnisprüfung vorbereiten, ob er dies autodidaktisch tut oder in Form von Fernstudien oder Unterricht an Heilpraktikerschulen, bleibt ihm selbst überlassen. Eine staatlich geregelte Ausbildung ist bisher nicht entschieden worden, aber es gibt eine gewisse Form von Rahmenrichtlinien, die festlegen sollen, was ein Heilpraktiker alles wissen muss.
Weder der Staat, noch eine andere Institution kontrolliert die Ausbildungsmöglichkeiten für Heilpraktiker, so sind große Qualitäts- und Preisunterschiede der einzelnen Schulen eine Begleiterscheinung des freien Berufes. Auch was die Qualität einzelner Heilpraktiker angeht, bestehen große Unterschiede, da es keinen einheitlichen Maßstab gibt.
Die amtsärztliche Überprüfung
Die Erlaubnis zur Ausführung des Heilpraktikerberufes erteilt der zuständige Amtsarzt, indem er den Anwärter einer Prüfung unterzieht. Je nach dessen Ausbildungsstand entscheidet sich hier das weitere Vorgehen. Die amtsärztliche Überprüfung dient nicht zur Befähigung heilpraktischer Methoden, sondern soll sicher stellen, dass die Volksgesundheit nicht durch den Prüfling gefährdet wird. Im Vordergrund der Prüfungen stehen daher Rechtsfragen und schulmedizinische Diagnosen.
Die Prüfung beinhaltet unter anderem Berufs- und Gesetzeskunde, Gefahren und Grenzen heilpraktischer Verfahren, grundlegende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, darüber hinaus Krankheitslehre, Erkennungsmerkmale von Volkskrankheiten, Methoden der Krankheitsuntersuchung, Erkennung und Versorgung von Notfällen, Praxishygiene, Injektionstechniken und die Deutung von Laborwerten.
Die Prüfung teilt sich in zwei Bereiche. Es gibt einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Der schriftliche besteht aus 60 Multiple choice-Fragen, von denen 45 korrekt beantwortet werden müssen. Im mündlichen Teil werden Fallbeispiele diskutiert, um die allgemeine Befähigung des Prüflings feststellen zu können.
Auch die Prüfungen sind nicht einheitlich geregelt, so dass jedes Bundesland eigene Vorschriften diesbezüglich hat.
Voraussetzungen für den Heilpraktikerberuf
Möchte man als Heilpraktiker zugelassen werden, so bedarf es verschiedener erfüllter Faktoren: Zum einen muss das 25. Lebensjahr abgeschlossen sein, man muss mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen und eine körperliche und psychische Eignung zum Beruf nachweisen können sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag und die Genehmigung des Gesundheitsamtes, die durch die amtsärztliche Prüfung einzuholen ist.