Nicht immer ist eine Absage auf schlechte Unterlagen zurückzuführen. Für Bewerber ist es frustrierend, Absagen zu erhalten, wobei die Gründe nicht immer zwangsläufig in der eigenen Person oder den eingereichten Unterlagen zu suchen sind.
Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Fällen, in denen Absagen durchaus begründet sind – sei es, weil die Unterlagen unvollständig, gefälscht, voller Fehler oder sehr unordentlich waren und/oder weil der Bewerber nicht einmal annähernd die in der Ausschreibung gewünschten Kriterien erfüllt hat.
Oft genug folgen jedoch auch Absagen, obwohl alle Rahmenbedingungen stimmten – ordentliche, fehlerfreie gut zusammengestellte Unterlagen sowie die entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung. Gerade in diesen Fällen fragt sich der Bewerber, warum er trotzdem eine Absage bekommen hat. Einige der häufigsten Gründe finden sich im Folgenden.
Stelle inoffiziell schon besetzt, trotzdem aber ausgeschrieben
Was kaum ein Bewerber offiziell mitbekommt: Manche Unternehmen und Institutionen sind verpflichtet, Stellen für die Allgemeinheit auszuschreiben, auch wenn intern schon längst feststeht, wer die Stelle letzten Endes bekommt. Dies ist besonders frustrierend für die Kandidaten, da es sich bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen von vorneherein um vergebliche Liebesmüh gehandelt hat. Manche Stellen, vielfach im Öffentlichen Dienst, werden ohnehin meist intern vergeben – nur die Ausschreibungspflicht erweckt den Eindruck, dass auch externe Bewerber eine Chance haben.
Stelle bereits vergeben, aber immer noch ausgeschrieben
Gerade bei Online-Stellenanzeigen kann es vorkommen, dass eine Position über Monate oder sogar Jahre ausgeschrieben ist, obwohl schon längst besetzt. Vielfach werden Online-Stellenbörsen nicht aktualisiert oder die Unternehmen versäumen es, nicht mehr aktuelle Vakanzen aus dem Netz zu nehmen. In der logischen Konsequenz folgt dann bei einer bereits besetzten Stelle eine Absage.
Mehr als 1.000 Bewerber auf eine Stelle: reine Glückssache
Gerade zu Zeiten der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit kommen sehr oft auf eine Stelle bis zu 1.000 Bewerber. Mit dieser Zahl ist selbst eine gut besetzte Personalabteilung eines Großkonzerns vollkommen ausgelastet, zumal noch eine Vielzahl von Bewerbungen auf andere Positionen und die tägliche Flut an Initiativbewerbungen hinzu kommt, die ebenfalls gesichtet und bearbeitet werden müssen. Bei mehr als 500 Bewerbungen auf eine Stelle ist es ein reines Lotteriespiel, ob jemand zum Gespräch eingeladen wird oder nicht, weil selbstverständlich nur eine kleine Auswahl von Kandidaten berücksichtigt werden kann.
Unterlagen zwar fehlerfrei, aber nichtssagend
Die Verpackung und die Form der Unterlagen sollte zwar ansprechend sein, indem Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler vermieden werden und qualitativ hochwertiges weißes Papier verwendet wird. Dies alles nützt aber nichts, wenn der Inhalt aus einer Aneinanderreihung von nichtssagenden Phrasen und Floskeln besteht („Ich bin flexibel und belastbar.“) und aus dem Anschreiben nicht hervorgeht, wieso sich jemand auf eine bestimmte Position in einem bestimmten Unternehmen bewirbt. Oft entsteht trotz optisch ansprechender Bewerbungsunterlagen der Eindruck, dass der Kandidat Massendrucksachen an Firmen versendet, bei denen es halbwegs passen könnte.
Der ideale Bewerber?
Je mehr Absagen kommen, desto entmutigter fühlen sich viele Bewerber trotz entsprechend guter Unterlagen und Qualifikation. Abgesehen von den oben genannten Faktoren werden bestimmte Rahmendaten des Bewerbers auch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich bewertet – was in der einen Firma gut ankommt, kann dem Bewerber in einer anderen Firma zum Nachteil gereichen. Anbei einige Beispiele, um zu belegen, dass es den idealen, universellen Bewerber praktisch nicht gibt – auch wenn sich einige Aussagen sogar zu widersprechen scheinen:
- Der Bewerber war mehr als zehn Jahre bei ein und derselben Firma: Was in einem Unternehmen für Kontinuität und Zuverlässigkeit stehen mag, kann in der anderen Firma als mangelnde Flexibilität ausgelegt werden oder auch oft als „Akt der Verzweiflung“, insbesondere wenn bei der jetzigen Firma des Bewerbers Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen werden, die mit einem Personalabbau einhergehen.
- Der Bewerber hat innerhalb weniger Jahre mehrere berufliche Stationen durchlaufen: im günstigsten Fall wird dies als Flexibilität bewertet, oder es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass häufig nur noch befristete Verträge und Zeitarbeitsverhältnisse geschlossen werden. Im ungünstigsten Fall und bei mangelnder geistiger Beweglichkeit des Personalentscheiders wird dieser Umstand dem Bewerber jedoch als „Job-Hopping“ und in der Folge als Unzuverlässigkeit und Unstetigkeit ausgelegt.
- Junges Alter (bis 25) und wenig Berufserfahrung: der Bewerber hat noch nicht genug Erfahrung, um eine bestimmte Position adäquat ausfüllen zu können und ist in seiner Persönlichkeit noch nicht genug gefestigt.
- Mittleres Alter (ab 35): die Berufserfahrung ist zwar vorhanden, aber gerade Kandidaten ab Mitte 30 werden nicht mehr als so formbar angesehen wie jüngere Bewerber. Gleichzeitig werden ältere Arbeitnehmer in der Regel besser vergütet als junge Kollegen, sodass zudem auch finanzielle Kriterien ins Spiel kommen können.
- Sehr gute Schul- und Berufsabschlusszeugnisse (Durchschnitt: 1, 0 bis 1,9): Der Bewerber könnte ein Fachidiot sein, der nur die Theorie kennt, aber nicht die Praxis
- Mittelmäßige oder schlechte Schul- und Berufsabschlusszeugnisse (Durchschnitt: 3,5 bis 4,5): Der Bewerber könnte nur durchschnittliche Arbeitsleistungen erbringen und kein herausragendes Engagement zeigen.
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen mit Kriterien wie äußerem Erscheinungsbild, Familienstand, gegebenenfalls vorhandener Schwerbehinderung, Nationalität, Geschlecht. Den idealen Bewerber kann es aus Gesamtsicht aller potentiellen Arbeitgeber nicht geben – was im einen Unternehmen gut ankommt, kann im anderen überhaupt nicht gut geheißen werden. Ein Manko aus Sicht des potentiellen Arbeitgebers hat somit praktisch jeder Bewerber in irgendeiner Hinsicht aufzuweisen.