Besondere Maßnahmen erleichtern den beruflichen Wiedereinstieg. 1-Euro-Job, Fortbildung oder Förderung der Selbständigkeit – die JobCenter haben etwa 80 unterschiedliche Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu schaffen.
Knapp drei Millionen Menschen waren im November in Deutschland arbeitslos. Zusätzlich befanden sich rund 1,4 Millionen Bürger in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Insgesamt 6,9 Millionen Menschen bezogen in diesem Zeitraum Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV). Die erwerbsfähigen Bezieher dieser Leistungen werden von den JobCentern betreut. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um (Langzeit-)Arbeitslosen wieder eine Beschäftigungsperspektive zu schaffen. Suite101 fragt nach bei der Bundesagentur für Arbeit und spricht mit der Pressereferentin Ilona Mertschin über Fortbildungen, 1-Euro-Jobs und Vermittlungsgutscheine.
Welche Voraussetzungen muss man für eine Fortbildungsmaßnahme bzw. Umschulung erfüllen? Für wen sind diese beiden Maßnahmen sinnvoll?
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) ist eine so genannte Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Das bedeutet, der Arbeitsvermittler entscheidet jeweils im Einzelfall über die Notwendigkeit der Förderung. Berücksichtigt werden dabei sowohl die individuellen Voraussetzungen des Arbeitslosen als auch die Lage am regionalen Arbeitsmarkt. Ein Bildungsgutschein wird immer dann gewährt, wenn mit einer beruflichen Weiterbildung die Chancen auf einen Arbeitsplatz deutlich steigen.
Welche Voraussetzung muss man für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), bekannt als 1,5 Euro-Job, erfüllen?
Arbeitsgelegenheiten sollen dann eingerichtet werden, wenn Beziehern von Arbeitslosengeld II kein Arbeitsplatz auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt angeboten werden kann. Bei der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Die Ziele, die die Arbeitsvermittler konkret verfolgen, sind vielfältig. Generell kann man sagen, dass damit Beschäftigungsfähigkeit wieder hergestellt oder erhöht werden soll.
Wie viel verdient man hier zur Hartz IV-Leistung dazu und gibt es Abzüge?
Die Mehraufwandsentschädigung soll grundsätzlich den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand abdecken. Sie beträgt in der Regel zwischen ein und zwei Euro pro Stunde. Die Mehraufwandsentschädigung ist anrechnungsfrei. Der Arbeitsvermittler entscheidet über die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit.
Ist die Arbeitszeit geregelt?
Nein, die Stundenzahl ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist in einer internen Weisung für die Arbeitsgemeinschaften festgelegt, dass der zeitliche Umfang der Arbeitsgelegenheiten so festzulegen ist, dass Eigeninitiativen der Teilnehmer für berufliche Integration möglich sind. Als Empfehlung wird eine Obergrenze von 30 Stunden pro Woche gegeben.
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein und was kann man damit machen?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist der Vermittlungsgutschein eine Ermessensleistung; das bedeutet, der Arbeitsvermittler entscheidet. Mit dem Vermittlungsgutschein kann man einen privaten Arbeitsvermittler einschalten. (Ende des Gesprächs)
Wer Vermittlungshemmnisse nachweisen kann, sollte sich eine BEZ-Stelle zuweisen lassen
Eine weitere Perspektive bildet der Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach §16a SGB II. Damit werden Langzeitarbeitslose (mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung) gefördert, die mindestens zwei näher definierte Vermittlungshemmnisse haben. Dies können insbesondere sein:
- besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit
- fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss
- Alter über 50 Jahre
- erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, inklusive psychischer Erkrankungen
- mangelnde Sprachkenntnisse
- Überschuldung
- Wohnungslosigkeit
- Suchtprobleme
- Vorstrafen
Die Förderungsfähigkeit ist nur gegeben, wenn der Zuweisung zu einer BEZ-Stelle bereits eine mindestens sechsmonatige erfolgslose Aktivierungsphase durch das JobCenter vorangegangen ist. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, und man muss davon ausgehen können, dass der Langzeitarbeitslose ohne die Förderung auch in den nächsten 24 Monaten keinen Job finden kann. Bei einer BEZ-Stelle schließen der Arbeitgeber und der erwerbsfähige Hilfsbedürftige einen Vertrag, in dem in der Regel eine volle Arbeitszeit und eine tarifliche Bezahlung vereinbart werden. Dieser „ganz normale“ Arbeitsvertrag läuft üblicherweise über zwei Jahre.
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Weiterhin können sich allerdings Arbeislosengeld II-Bezieher den Einstieg in die Selbständigkeit mit dem Einstiegsgeld fördern lassen. Es beträgt 50% der Regelleistung in Höhe von 347 Euro und kann in besonderen Fällen sogar auf 100% erhöht werden. Es wird in Bewilligungsabschnitten von sechs Monaten, nicht aber länger als zwei Jahre gezahlt. Dem JobCenter soll vorher eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden.
Insgesamt gibt es über 80 so genannte arbeitsmarktpolitische Instrumente
Diese Maßnahmen stehen den JobCentern zur Verfügung, um Arbeitslose wieder in eine Beschäftigung zu bringen. Einige weitere wichtige Angebote sind
- Bewerbungstraining
- Berufliche Rehabilitationsprogramme für Behinderte
- Trainingsmaßnahmen für die Selbständigkeit
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer
- diverse Eingliederungszuschüsse