Am 1. August 2011 feiert die „Homoehe“ ihren zehnten Geburtstag. Hat sie homosexuellen Paaren wirklich zu mehr Gleichberechtigung verholfen?
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Umgangssprachlich wurde es – und wird es auch heute noch – als “Homoehe“ bezeichnet und sollte homosexuellen Paaren die Möglichkeit geben, sich gegenseitig rechtlich abzusichern. Die Nachteile einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sollten gegenüber der Ehe ausgeglichen werden – zumindest theoretisch. Doch die Praxis der letzten zehn Jahre zeigt, dass eine Lebenspartnerschaft nicht automatisch einer Ehe gleichgestellt ist.
Wozu sollte das Lebenspartnerschaftsgesetz dienen?
Homosexuelle Paare hegten schon lange den Wunsch, Eheleuten gleichgestellt zu werden. Neben den romantischen Aspekten, die auf Verbundenheit und Zusammengehörigkeitsgefühl abzielten, spielten auch juristische Fragen eine Rolle. Bisher hatten homosexuelle Partner kein Besuchsrecht in Krankenhäusern, durften keine Vertretungsgeschäfte erledigen und wurden getrennt versteuert. Vom Lebenspartnerschaftsgesetz erhofften sich betroffene Paare deshalb eine Verbesserung ihrer rechtlichen Situation. Die Paare erwarteten dieselben steuerlichen Regelungen, das gleiche Erbrecht und auch die Rechte für Vertretungen im Krankheitsfalle – also alles, was in einer zweigeschlechtlichen Ehe normal ist. Zumindest theoretisch wurden diese Aspekte auch im Gesetz abgehandelt. Aber die praktische Umsetzung musste häufig erstritten werden.
Partnerschaftsgesetz, aber keiner will sich daran halten?
Auch wenn das Gesetz 2001 in Kraft trat, bedeutete dies nicht, dass homosexuelle Paare auch wirklich nach diesem Gesetz behandelt wurden. Politiker der Union äußerten lautstark ihre Kritik gegenüber diesem Gesetz, da es den Schutz der Ehe außer Kraft setze. Die katholische Kirche sah dies ebenso und erwähnte immer wieder, dass die Ehe heilig sei und zur Zeugung des Nachwuchses diene. Da homosexuelle Paare dies naturgemäß nicht können, wurde die Homoehe von der katholische Kirche abgelehnt.
Dieser teilweise heftige Gegenwind führte wohl auch dazu, dass das Gesetz zwar existierte, die Inhalte den homosexuellen Paaren aber nicht automatisch zugesprochen wurden. Hatte ein Partner beziehungsweise eine Partnerin zum Beispiel laut Paragraph 9 das Recht, ein Kind des anderen zu adoptieren, wurde ihm dies von den Behörden oft verweigert und musste beim Bundesverfassungsgericht erst eingeklagt werden. Auch die steuerliche Gleichstellung zu zweigeschlechtlichen Eheleuten musste, trotz der Zusicherung im Gesetz, erst eingeklagt werden. Die Hoffnung der homosexuellen Paare auf eine Gleichstellung durch das Gesetz wurde also nicht wirklich erfüllt. Jedoch ermöglichte es, zumindest auf der gesetzlichen Grundlage, erfolgreich zu klagen – ein Umstand, der vorher nicht möglich war.
Nach zehn Jahren gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
Trotz der großen juristischen und gesellschaftlichen Hürden waren 2010 laut statistischem Bundesamt 23.000 Partnerschaften eingetragen. Und viele der 2001 geschlossenen Partnerschaften haben auch heute noch Bestand. Tatsächlich ist der Prozentsatz der “Scheidungen“ bei gleichgeschlechtlichen Paaren sogar geringer als bei zweigeschlechtlichen Ehen. Über die Gründe hierfür wurde schon vielfach diskutiert. Vielleicht liegt es an den höheren Hürden für eine eingetragene Partnerschaft, möglicherweise aber auch an dem Wunsch auf Erhalt der gewonnen Gleichstellung. Die Gründe mögen vielfältig sein, zeigen jedoch ganz deutlich, dass die eingetragene Partnerschaft sich mittlerweile zum funktionierenden Partnerschaftsmodell entwickelt – auch wenn die juristischen Hürden noch immer nicht komplett beseitigt wurden.