Dieser Artikel bietet Informationen rundum das Thema Heiraten, von rechtlichen Fragen bis zur Gestaltung der Feier.
Auch wenn es heute nicht mehr gesellschaftlich geächtet wird, wenn Paare ohne Trauschein zusammenleben, ist es vielen Menschen wichtig, früher oder später ihre Beziehung durch eine Hochzeit zu besiegeln.
Die Verlobung
Wenn zwei Menschen einander versprechen sich zu heiraten, so wird dieses Versprechen Verlobung genannt. Meist geht der Verlobung ein Heiratsantrag voraus, der traditionell vom Mann gestellt wird, heute darf dies aber auch die Frau übernehmen. Bei der Gestaltung des Antrags sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Viele Männer schenken ihrer Partnerin einen Verlobungsring, häufig tragen sie selbst das passende Gegenstück dazu. So zeigt das Paar der Welt offen ihre Zusammengehörigkeit. Der Verlobungsring wird am Ringfinger der linken Hand getragen. Es besteht die Möglichkeit denselben Ring später auch als Ehering zu verwenden. Dann wird er am Ringfinger der rechten Hand getragen.
Die Verlobung ist ein rechtlicher Vertrag. Beide Partner müssen volljährig sein oder es muss das Einverständnis der Eltern vorliegen. Ein Verlöbnis wird vor Gericht einem Verwandtschaftsverhältnis gleichgestellt. Verlobte haben bei einem Straf- oder Zivilprozess das Recht auf Verweigerung der Aussage. Während der Verlobungszeit können bereits Erb- oder Eheverträge geschlossen werden. Eine Verlobung darf nur mit beidseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Tritt nur ein Partner grundlos zurück, so hat der andere das Recht auf Schadenersatz für bereits getroffene Hochzeitsvorbereitungen. Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die die Länge der Verlobungszeit betrifft. Üblicherweise heiraten Paare nach drei bis zwölf Monaten, sonst wird die Heiratsabsicht irgendwann unglaubwürdig.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor die Eheschließung vollzogen werden kann, prüft das Standesamt die Ehefähigkeit der heiratswilligen Personen. Dafür ist es nötig die Eheschließung anzumelden. Die Anmeldung darf frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Wer seinen Wunschtermin in der Heiratssaison absichern möchte, sollte sich um eine rechtzeitige Anmeldung bemühen. Zuständig ist das Standesamt, an dem einer oder beide Partner ihren Haupt- oder einen Nebenwohnsitz haben. Deutsche Staatsangehörige, die noch niemals verheiratet waren, benötigen folgende Unterlagen:
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung vom Haupt- oder Nebenwohnsitz die nicht älter als zwei Wochen ist, sowie einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit, wenn bereits Kinder vorhanden sind oder wenn einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren, können weitere Unterlagen nötig sein.
Die standesamtliche Trauung
Die standesamtliche Trauung muss vor der kirchlichen Trauung stattfinden, egal ob einige Stunden, Tage oder Wochen vorher. Paare die auch eine kirchliche Trauung wünschen, können sich überlegen, ob sie bereits beim Standesamt in weiß heiraten und Ringe tauschen möchten. Üblicherweise kommen nicht alle Gäste mit zum Standesamt. Trauzeugen sind heute keine Pflicht mehr, aber eine nette Tradition. Wenn ein Paar Trauzeugen wünscht, müssen diese vor der Eheschließung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Nachdem die Personalien überprüft wurden, hält der Beamte eine kurze Ansprache, dann unterschreiben das Brautpaar und gegebenenfalls die Trauzeugen die Heiratsurkunde. Wer möchte kann ein Familienbuch erwerben. Für die standesamtliche Hochzeit ist mit Gebühren zwischen 30 und 120 Euro zu rechnen.
Die kirchliche Trauung
Für viele Menschen hat die kirchliche Trauung eine höhere Bedeutung als die Trauung beim Standesamt. Eine kirchliche Trauung ist nur möglich, wenn beide Partner getauft sind. Es besteht die Möglichkeit einer Erwachsenentaufe vor der Hochzeit. Einige katholische Pfarrer führen Trauungen nur durch, wenn beide Partner katholisch sind. In der evangelischen Kirche ist es kein Problem, wenn nur ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist. Vor der Trauung müssen einige Unterlagen vorgelegt werden: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, Taufbescheinigung, sowie Firm- oder Konfirmationsbescheinigung und die Heiratsurkunde, oder die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Wenn die Trauung in einer anderen, als der eigenen Gemeinde, durchgeführt werden soll, benötigt man die Erlaubnis des Pfarrers der eigenen Gemeinde.
In einem Gespräch mit dem Pfarrer kann das Brautpaar seine Wünsche bezüglich der kirchlichen Trauung äußern. Das Brautpaar zieht gemeinsam zur Orgelmusik in die Kirche ein, oder der Vater der Braut, führt die Braut zum Altar um sie dort ihrem Bräutigam zu übergeben. Das Paar hat die Möglichkeit, selbst Musik für die Trauung auszuwählen. Außerdem muss es sich für einen Trauspruch entscheiden. Wer möchte, kann Familienmitglieder oder Freunde in die Lesung von Fürbitte und Segen einbeziehen. Ein Ringtausch ist keine Pflicht, wird aber von den meisten Paaren gewünscht. Zum Ein- oder Auszug können Kinder Blumen streuen oder das Brautpaar vor der Kirche mit Seifenblasen begrüßen. Wer keiner Konfession angehört, aber dennoch eine Trauzeremonie wünscht, hat die Möglichkeit einer Trauung durch einen freien Theologen oder Humanisten. Menschen die sich hierfür entscheiden, wünschen meist eine festliche, individuelle Zeremonie an einem romantischen Ort.
Die Hochzeitsfeier
Im Anschluss an die standesamtliche oder gegebenenfalls die kirchliche Trauung feiern die meisten Hochzeitspaare ein großes Fest. Dem geht eine gründliche Planung und Vorbereitung voraus, mit der man bereits bei der Verlobung beginnen sollte. Zunächst stellt sich die Frage, wie hoch das für die Feier zur Verfügung stehende Budget ist. Die Braut wird vielleicht den größten Spaß an der Auswahl ihres Kleides haben. Traditionell ist das Brautkleid weiß und der Anzug des Bräutigams schwarz. Viele Frauen bevorzugen cremefarbene Kleider, dazu harmoniert ein brauner Anzug mit cremefarbenem Hemd sehr gut. Auch über die Brautfrisur muss nachgedacht werden, möchte die Braut einen Schleier, ein Diadem oder vielleicht einen Brauthut tragen. Manche Paare stellen die Hochzeitsfeier auch unter ein bestimmtes Motto, zum Beispiel Mittelalter und wählen ihre Kleidung entsprechend.
Für die Feier muss eine Gästeliste erstellt werden. Man sollte die Gäste rechtzeitig über den Termin informieren. Vielleicht haben einige Freunde oder Verwandte Lust, dass Brautpaar bei den Vorbereitungen zu unterstützen. Auch der Ort der Feier muss ausgewählt werden und man sollte einen zeitlicher Rahmen festsetzen. Die Dekoration des Festsaals kann das Brautpaar selbst übernehmen oder Gäste oder einen Veranstalter damit beauftragen. Schön ist es, wenn die Blumendekoration der Tische, die Servietten und Tischkärtchen farblich passend mit der Kleidung des Brautpaares und dem Brautstrauß abgestimmt sind. Die Feier beginnt traditionell mit einer Rede des Brautvaters, des Bräutigams oder des Brautpaares. Häufig überlegen sich die Gäste lustige Hochzeitsspiele.
Beginnt die Feier zur Kaffeezeit, so ist es üblich, dass das Brautpaar gemeinsam die Hochzeitstorte anschneidet. Zum Abendessen ist es möglich ein Menü zu servieren oder ein Büffet auszurichten. Damit kann man ein Restaurant oder einen Cateringservice beauftragen. Spätestens nach dem Abendessen geht es auf die Tanzfläche. Das Brautpaar eröffnet den Tanz klassisch mit einem Walzer oder Wiener Walzer. Tanzschulen bieten spezielle Hochzeitskurse an. Auf vielfältige Weise können individuelle Highlights in das Hochzeitsfest eingebaut werden. Es gibt zum Beispiel Anbieter, die bei Hochzeitsfeiern weiße Brieftauben fliegen lassen. Ein Taubenpaar trennt sich das Leben lang nie. So sind Tauben zugleich Symbol für Frieden, Freiheit und Treue. Ein Gästebuch ist eine schöne Erinnerung an diesen besonderen Tag.