Das Kindschaftsrecht

Auch Kinder haben Rechte, die es gilt wahrgenommen zu werden. Kindschaftsrecht, dazu zählen unter anderem auch Abstammungs-, Umgangs-. Namens- sowie Unterhaltsrecht. Und was genau ist das?

Der soziale Wandel unserer Gesellschaft bringt diverse Veränderungen in den Familienstrukturen mit sich. Die Kinder leben häufig in Einelternfamilien mit alleinerziehenden Müttern oder auch Vätern. Oder sie leben in Stieffamilien, Adoptionsfamilien oder gar in Pflegefamilien. Somit muss unser Familienrecht auf diese neue Vielfalt der Lebensform und Lebensgestaltung Antworten finden und einen flexiblen Rahmen hierfür schaffen. Die Schwächeren, sprich hier die Kinder, sollten so gut es geht geschützt werden. Genauso vor Gewalt. Sie dürfen auch nicht emotional oder materiell im Stich gelassen werden. Kinder sind hierbei die wichtigsten Personen.

Was ist eigentlich das Kindschaftsrecht?

Unter diesem Begriff werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Wie Abstammungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Namensrecht oder das Adoptionsrecht. Weiterhin erwähnenswert wären noch das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Die wesentlichen Vorschriften zu den vorbenannten Rechtsgebieten stehen auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für das Gerichtsverfahren greift allerdings die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Abstammungsrecht

Wer ist eigentlich die Mutter eines Kindes? Diejenige, die ein Kind geboren hat. Wer ist dann der Vater eines Kindes? Derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Derjenige, der die Vaterschaft anerkennt. Oder aber auch derjenige, der die Vaterschaft gerichtlich feststellen lässt. Vaterschaften können auch angefochten werden, innerhalb von einer Frist von 2 Jahren. Diese Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Hat aber der Vater nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach Eintritt seiner Volljährigkeit diese selbst anfechten.

Umgangsrecht

Dieses Recht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrechtzuerhalten und auch zu fördern. Nach einer Scheidung sollten dem Kind beide Elternteile selbstverständlich erhalten bleiben. Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohl des Kindes undist auch von besonderer Bedeutung für dessen Entwicklung. Nicht nur das Kind, auch jeder Elternteil, die Großeltern des Kindes, die Geschwister auch und eine enge Bezugsperson des Kindes haben das Recht auf Umgang. Aber was ist wenn das Kind den Umgang gar nicht möchte? Das Recht auf Umgang entfällt deswegen nicht. Es ist praktisch die Aufgabe der Mutter zum Beispiel ein Kind zu ermutigen den Vater zu sehen. So viele Fragen über Fragen, die alle gern beantwortet werden können. Man sollte sich nicht scheuen und diese auch stellen. Sei es persönlich bei einer Vorsprache beim Anwalt, oder aber auch im Internet unter www.bmj.de.

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