Viele Frauen stehen immer noch vor dem scheinbar unlösbaren Problem, wie sie den Unterhalt für ihr Kind bekommen und suchen nach Hilfe.
Die Zahl der alleinerziehenden Mütter nimmt immer mehr zu. In zunehmendem Maße gibt es auch alleinerziehende Väter. Das ist für diese Elternteile oftmals nicht das große Dilemma. Ausschlaggebend für das Drama in vielen Familien ist die Einsicht und Bereitschaft der Väter aber auch der Mütter, die sich aus der Erziehung zurückgezogen habe, den Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt zu zahlen. Oftmals bringt das die Einelternfamilien in finanzielle Not- oder Schieflage.
Das Jugendamt – Anwalt der Kinder oder der Väter
Doch der Staat hat dafür vorgesorgt. Für die Alleinerziehenden gibt es das Jugendamt, das sich um die Festlegung und Eintreibung des Unterhalts kümmert. Und anders als bei der Hinzuziehung eines Anwalts ist die Hilfe hier kostenfrei. Selbst wenn Die Auseinandersetzung vor Gericht endet, steht das Jugendamt in der ersten Instanz als anwaltliche Vertretung für das Wohl des Kindes ein.
Nicht selten sind aber die Hilfesuchenden nicht mit der Vertretung zufrieden. Sicher sind auch die Mitarbeiter des Jugendamtes an die Gesetze gebunden. Andererseits stellt man immer wieder fest, dass das Engagement der Mitarbeiter sich in Grenzen hält, besonders dann, wenn die Gegenseite Widerstand leistet. Und wenn die Mutter oder der Vater gar noch finanziell unabhängig ist, dann wird die Aktivität noch einen Gang zurückgefahren. In so einer Situation kann man sich fragen, wen das Jugendamt eigentlich vertritt, die Kinder oder die zur Zahlung verpflichteten Väter oder Mütter. Und als Mutter oder Vater, die bzw. der das Kind erzieht, sich um das Kind kümmert, tröstet und eigentlich das eigene Leben komplett auf das Kind einstellt, kann man sich schon recht schnell fragen, ob man nicht für Strebsamkeit und die Fähigkeit Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen am Ende abgestraft wird. Man kann noch viel drastischer das Phänomen betrachten: Wird eine Frau in unserer heutigen Gesellschaft, wenn sie als alleinerziehende Mutter ihr Leben vollständig und auch noch erfolgreich managt, diskriminiert? Mag man solche starken Frauen nicht.
Wer auf diese Institutionen angewiesen ist, kann recht leicht auf diese zugegebenermaßen bösen Gedanken kommen. Doch sollte man auch hier sich vor pauschalisierten Urteilen hüten, denn die Flut der Elternteile, die um den Unterhalt kämpfen müssen, nimmt stetig zu.
Familienrechtsanwalt
Wer kein so rechtes Vertrauen in die staatlichen Institutionen hat, der kann bei entsprechendem finanziellem Background sich einen Familienrechtler zu Rate ziehen. Der Anwalt bekommt seine Tätigkeit bezahlt und wird sich entsprechend auch ins Zeug legen. Wer so denkt, könnte schnell eines Besseren belehrt werden. Nicht in der Hinsicht, was die Kosten betrifft, sondern hinsichtlich der Einsatzbereitschaft.
Sicher besteht die Möglichkeit, sich staatliche Unterstützung zu erbitten, wenn man einen Rechtsanwalt braucht. Wer aber als Alleinerziehende so viel verdient, dass sie durch das Raster fällt, hat eben Pech und muss in die eigene Tasche- und das oft ganz schön tief- greifen. Gemäß des Gesetzes ist nämlich eine Mutter verpflichtet, sich für den Unterhalt des Kindes aktiv einzusetzen. Es zählt nun mal nicht, dass das Kind in der Regel kein Vermögen hat, sondern es geht danach, was die Mutter verdient.
Im Gegensatz dazu hat die Mutter keine Wahl, sie muss sich um den Unterhalt streiten. Sucht der alleinerziehende Elternteil einen Anwalt für Familienrecht auf, sollte die Auswahl sehr vorsichtig erfolgen, denn nicht jeder Anwalt setzt sich auch für die Rechte seiner Klienten mit aller Kraft ein.
Erste Instanz, zweite Instanz
Die Aufregung und der Stress endet nicht vor dem Gerichtsgebäude, sondern hier geht das Durcheinander erst einmal in die spannende Phase. Wie entscheidet der Richter, welche bereits ergangenen Urteile führt er ins Feld? Innerhalb Deutschlands gibt es so viele Beispielurteile, die von den Richtern zu Rate gezogen werden können. Richter entscheiden sicher nach der Sachlage, aber kein Richter kann wissen, ob die ihm übermittelten Angaben in jeder Hinsicht auch wahr sind. Es ist nicht so, dass die Richter immer zu Ungunsten des Zahlungsberechtigten entscheiden. Doch wenn der Zahlungspflichtige ein Urteil erhält, das ihm nicht angenehm ist, dann hat er doch noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Und spätestens an dieser Stelle muss das Kind von einem Anwalt vertreten werden. Ganz gleich, ob dann das Kind etwas hat oder nicht, wer in der zweiten Instanz verliert, zahlt die gesamten Kosten aus erster Verhandlung und dem zuletzt gesprochenen Urteil. So ein Urteil kann die bis dahin finanziell recht gut dastehende Familie in eine Schieflage bringen, weil sich die Kosten ganz einfach addieren.Und was auch immer behauptet wird, die Erfahrung lehrt, dass die Väter immer recht glimpflich davon kommen. Wer so einen Verhandlungsmarathon in erster und zweiter Instanz jemals durchgemacht hat – und an dieser Stelle soll auch nicht vergessen werden zu erwähnen, dass so ein Verfahren in der Regel Jahre dauert – wird die gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Nicht für umsonst belegen Studien, dass Alleinerziehende weitaus häufiger in Gefahr geraten zu verarmen.
Prozesskostenhilfe für die Kinder
Laut Gesetz steht dem Kind Prozesskostenhilfe zu. Wenn da nur nicht noch die Ergänzung in diesem Gesetz wäre, dass in erster Linie das Einkommen der Mutter zu berücksichtigen ist und diese auch zum Vorstrecken von Gerichtskosten verpflichtet ist. Auch wenn das Kind volljährig ist, hat man zwar als Eltern kein Erziehungsrecht mehr, aber wenn das eigene Kind vom Vater verklagt wird, weil der keinen Unterhalt mehr bezahlen will, auch wenn sein Kind noch zur Schule geht, dann erinnert man sich wieder an die Mutter, die doch das Ganze finanzieren könnte, weil sie ja eine gut bezahlte Arbeit hat.
Und die Sockelbeträge sind so niedrig bemessen, dass viele Frauen zahlen müssen. Welche Mutter lässt schon ihr Kind in einer solchen Lage hängen. Denn auch ein volljähriges Kind hat in der Regel weder mit Gerichten Kontakt gehabt noch weiß das Kind wie es, wenn es kein Einkommen hat, so einen Betrag begleichen soll.
Wenn eine Frau diesen Weg gemeinsam mit dem Kind gegangen ist, gelangt sie nicht selten an den Punkt, wo sie den Glauben an das Recht verloren hat. Doch viel schlimmer ist die Erkenntnis, dass man als Frau immer noch einen recht zweifelhaften Platz in der Gesellschaft hat. Viele Frauen fühlen sich diskriminiert und – ja auch wenn es hart klingt – verachtend behandelt.
Als Rat kann man nur jeder Frau den Rat geben, immer wieder zu versuchen, sich mit dem Vater zu einigen. Nicht selten führt eine misslungene Einigung zu finanzieller Notlage.
Wenn die Eltern nicht mehr zusammen leben können, dann sollten beide ihre eigenen Interessen so gestalten, dass die Kinder immer noch an erster Stelle stehen. Jeder hat in einer zerbrochenen Beziehung genauso für das Kind zu sorgen. Väter sollten sich einmal bewusst machen, dass sie mit ihrer finanziellen Unterstützung nur einen Bruchteil im großen Erziehungsalltag leisten. Nur wer selbst ein oder gar mehrere Kinder allein großgezogen hat, weiß, welche Kraft eine Frau einsetzen muss, um die Kinder zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Aber das Gleiche gilt auch für alleinerziehende Väter, die dazu noch einen Haushalt managen müssen, was ihnen bekanntlich oft schwerer fällt als Frauen.
Kinder müssen noch mehr geschützt werden, da sie doch das Kapital einer jeden Gesellschaft sind. Und auch die Eltern müssen ihre eigenen Probleme, wenn es um das Kind geht, außen vor lassen. Rachegedanken und dergleichen sollten nicht in die Kindes erziehung und die Zahlung von Unterhalt einfließen. Aber genau das ist das eigentlich Einfache, was so schwer zu machen ist, da der Mensch sich viel zu oft von seinen Gefühlen leiten lässt.