Über das Wohnriestern wird von Vermittlern kaum informiert. Für den Kunden kann der Wohnrister aber ungeahnt viele Vorteile haben.
Wohnriester spielt bisher nur eine untergeordnete Rolle. Wer aber Wohneigentum besitzt oder nicht ausschließen kann, sich selbstgenutztes Wohneigentum anzuschaffen, kommt am Wohnriester nicht vorbei. Insbesondere für ältere Arbeitnehmer ist der Wohnriester ideal. Der förderberechtigte Personenkreis unterscheidet sich nicht von den üblichen Riester-Sparverträgen.
Was ist eigentlich Wohnriestern?
„Den Wohnriester haben wir auch,“ sagen die Versicherungen und meinen damit, dass man das vorhandene Sparkapital zur Finanzierung des Eigenheims als Eigenkapital einsetzten kann. Allerdings liegt das zur Verfügung stehende Kapital in den ersten zehn Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Mit einem Riesterbausparvertrag spart man nicht nur Geld, sondern erwirbt sich auch das Recht auf ein Baudarlehen mit fest vereinbarten Darlehenszinsen, die im Regelfall schon bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Das Riesterdarlehen ist der eigentliche Wohnriester. Die Riesterzulagen werden als Sondertilgung in ein Riesterdarlehen erbracht. Die Laufzeit des Darlehens kann erheblich verkürzt werden, die Gesamtkosten werden dadurch erheblich gesenkt.
Kinderreiche Familien profitieren besonders mit dem Wohnriester
Eine Familie mit zwei Kindern, die nach dem 01.01.2008 geboren sind, erhalten eine jährliche Zulage von bis zu 908 Euro. Das sind in 20 Jahren mehr als 18.000 Euro. Als Tilgung in einem Darlehen kommen noch enorme Zinsersparnisse dazu.
Gutverdienende ohne Kinder erhalten hohe Steuervorteile
Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 50.000 Euro hat einen Vorteil aus Zulagen und Steuerersparnissen von ca. 40 Prozent der geleisteten Altersvorsorgebeiträge. Bei einem jährlichen Sparbetrag in Höhe von 2.100 Euro (höchst möglicher Förderbetrag) erhält er demnach 154 Euro Zulage direkt auf den Wohnriester als Sondertilgung. Ein weiterer Steuervorteil in Höhe von ca. 840 Euro wird über die Steuererklärung abgerechnet.
Kombimodelle sind die günstigsten Finanzierungsmodelle
Wer sofort finanzieren möchte, kann ein Annuitätendarlehen als Riesterdarlehen abschließen. Aber auch sogenannte Kombimodelle aus einer Kombination von Bausparen und Darlehen haben ihren Reiz. Im Regelfall ist die Monatsrate über die gesamte Laufzeit gleich hoch oder zu Beginn des Darlehens bekannt. In der Finanztest-Ausgabe 12/2010 werden die Riesterdarlehen ausführlich erläutert und verglichen. Kombimodelle schneiden am Besten ab. Das Ergebnis ist aber nur eine Momentaufnahme. Bei einem höheren Zinsniveau dürfte ein annuitätisches Darlehen besser abschneiden, weil sich die Sondertilgungen durch die Riesterzulagen effektiver auswirken.
Riester-Bausparverträge sind für ältere Arbeitnehmer sehr interessant
Riesterberechtigte, die nur noch drei, fünf oder zehn Jahre arbeiten müssen, schließen oftmals keine Riesterverträge mehr ab, weil die mögliche Zusatzrente wegen der kurzen Anspardauer so niedrig ist, dass sich ein Abschluss nicht mehr lohnt. Sie sollten allerdings bedenken, dass erhebliche steuerliche Vorteile auf der Strecke bleiben. Um diese Vorteile zu nutzen, kann man einen Riesterbausparvertrag abschließen. Der Vertrag wird bis zu Rentenbeginn bespart. Die Bausparsumme wird so gewählt, dass der Vertrag zu Rentenbeginn zugeteilt ist oder kurz vor der Zuteilung steht.
Das Riesterguthaben ist übertragbar
Das Altersvermögensguthaben kann nun vom Bausparvertrag in einen anderen Riestervertrag übertragen werden. Den Bausparriester kann man aber auch stilllegen, um ihn später wieder zuteilen zu lassen. Es ist auch möglich, bis zum 85. Lebensjahr zu warten, bis man das Kapital verrentet.
Der Aufschub der Verrentung ist interessant für Personen, die keine Zusatzrente benötigen. Die Entscheidung wird in die Zukunft verschoben. Je später die Rente abgerufen wird, desto höher ist die lebenslange Zusatzrente. Auch sollte man unbedingt wissen, dass man einen Riestervertrag kündigen kann. Die Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückbezahlt werden. Man stellt sich also bei einer Kündigung so, als wenn der Vertrag von Beginn an ohne Förderung abgeschlossen worden wäre.
Das Bauspardarlehen kann man optimal nutzen
Wohnriestern zur Finanzierung des Eigenheims zu benutzen, ist erst seit dem 01.01.2008 möglich. Für Menschen, die sich vor dem 01.01.2008 Wohneigentum angeschafft haben, scheint ein Riester-Bausparvertrag daher nicht sinnvoll zu sein. Die Steuervorteile und Zulagen erhält der Riestersparer nur auf Spar- und Tilgungsleistungen. Einige Bausparkassen werben damit, dass man das zugeteilte Bauspardarlehen abruft, ohne die Riesterzulage für die Tilgung des Darlehens zu beantragen. Somit steht das Darlehen für sämtliche wohnwirtschaftlichen Bauvorhaben zur Verfügung. Riesterbausparverträge bieten daher ungeahnte Möglichkeiten.