Vom Herzinfarkt bis zum Verkehrsunfall – schnell wird man Zeuge eines Notfalls. Schnelles und richtiges Handeln schützt vor der unterlassenen Hilfeleistung.
Man muss kein Superheld mit übernatürlichen Kräften sein, um effektiv das Leben anderer Menschen zu retten. Man benötigt keine professionelle Ausbildung oder gar ein jahrelanges Studium, um Menschen in Notlagen zu helfen. Im Gegenteil – jeder unmittelbare Zeuge ist sogar zur Ersten Hilfe verpflichtet. Diese lebensrettende Sofortmaßnahme ist Bürgerpflicht, deren Unterlassung sogar eine Strafverfolgung mit sich ziehen kann (unterlassene Hilfeleistung). Die Angst, etwas Falsches zu tun, weiteren Schaden anzurichten, macht den vermeidlichen Ersthelfer oft nur zum Schaulustigen. Dabei entscheiden oft nur wenige Minuten über Leben und Tod.
Wie wird die „Erste Hilfe“ definiert?
Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die von einer jeden Person durchzuführen sind, um menschliches Leben zu retten, drohende Gefahren abzuwenden oder weitere Schäden zu vermeiden, sind Gegenstand der Ersten Hilfe. Grundlegend besteht diese aus den drei Säulen des Notfalls, welche eine einheitliche, leicht anzuwendende Hilfe gewährleisten. Die Intensität der zumutbaren Maßnahmen richtet sich selbsterklärend nach dem Ausbildungsstand, dem Alter und der körperlichen Verfassung des Helfenden.
Rechtliche Grundlagen
Schon seit dem 17. Jahrhundert gibt es einen im Gesetz verankerten Paragraphen, der die unterlassene Hilfeleistung teils unter harte Strafen setzt. Somit ist in Deutschland jeder der Ersten Hilfe verpflichtet, sofern ihm vorliegende Umstände zuzumuten sind und er sich keiner existierenden oder drohenden Gefahr aussetzen muss (Strafgesetzbuch, § 323c). Jene Punkte werden gesetzlich sehr subjektiv begutachtet und richten sich nach den einzelnen Begebenheiten des Notfalls sowie der fachlichen Ausbildung des Ersthelfers. Haftstrafen bis zu einem Jahr können dem Sünder drohen, der sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht. Dennoch steht bei vielen die Angst im Mittelpunkt. Getreu dem Grundsatz: „Lieber gar nichts tun als etwas Falsches“ – werden sie schnell zu Schaulustigen oder sogar Flüchtigen. Dabei sollte bemerkt werden, dass fehlerhafte Maßnahmen keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen mit sich ziehen, sofern sie nicht illegal oder böswillig angewendet wurden. Des Weiteren können Helfer Ersatzansprüche stellen, sofern ihnen im Rahmen der Ersten Hilfe Schäden oder Ausfälle entstanden sind.
Die drei Säulen des Notfalls
Wie man schnell und effektiv nach einem einheitlichen Schema helfen kann, erklären insbesondere die drei Säulen des Notfalls. Sie bilden einen Leitfaden für jede vorliegende Situation und sollen die Hilfeleistung in den ersten Minuten vereinfachen.
- Säule 1 – Sicherung des Einsatzortes und Eigenschutz
Oberster Grundsatz und daher nie zu vergessen, ist der Eigenschutz. In keiner Situation macht sich ein Ersthelfer strafbar, wenn er die Hilfeleistung aufgrund vorliegender oder drohender Gefahren unterlässt. Der Schutz der eigenen Person ist stets wichtigster Gedankengang und sollte in keiner Sekunde vernachlässigt werden. Daher ist die unbedingte Sicherung des Einsatzortes notwendig. Warndreieck und Leuchtweste bei Notfällen im Straßenverkehr sind ein Beispiel für die richtige Absicherung. Sobald giftige Gase, Schuss- oder Wurfwaffen, Sprengsätze oder etwaige andere Gefahren durch Gegenstände, Witterungen, Personen oder Tiere gegeben sind, sollten sich Ersthelfende unmittelbar in Sicherheit begeben.
- Säule 2 – Absetzen des Notrufes („112“)
Jene Maßnahme stellt die absolute und unverzichtbare Grundlage der Ersten Hilfe dar. Sie ist generell jedem Menschen zumutbar und im heutigen Zeitalter der Technik in den meisten Fällen unmittelbar möglich. Liegt ein bestimmter Notfall vor, kann man mit etwaigen Telefonen kostenlos die Notrufnummer „112“ wählen. Hier gelangt man umgehend zu einer Leitstelle, die zur Aufnahme des Notfallbildes verpflichtet ist. Mit gezielten Fragen versuchen die Disponenten wichtige Kurzinformationen zu bekommen und kurze Hinweise zur Ersten Hilfe zu geben, um dann schnellstmöglich ein professionelles Rettungsteam zum Einsatzort zu schicken. Da dies einige Minuten dauern kann, sind die folgenden Maßnahmen unbedingt wichtig.
- Säule 3 – Sofortmaßnahmen
Schnell und effizient durch die richtigen lebensrettenden Maßnahmen zu helfen, stellt oft den schwierigsten Bestandteil der Ersten Hilfe dar. Doch benötigt man Initial keine professionelle Ausbildung oder teure Technik. Erste-Hilfe-Kästen sind in jedem Kraftfahrzeug und in öffentlichen Gebäuden Pflicht. Sie richten sich streng nach einer DIN-Norm und müssen immer vollständig vorgehalten werden. Mit dieser Ausrüstung ist es möglich, Blutungen durch Frakturen, Amputationen, Riss- oder Schnittwunden zu stillen, durch Rettungsdecken (Gold-Silber-Folie) vor Unterkühlung zu schützen und somit eine einfache Hilfeleistung zu gewährleisten. Andere Techniken, die keinerlei Hilfsmittel benötigen, sind schnell und einfach zu erlernen. Das direkte Betreuen, die Lagerung und vor allem die Reanimation (Widerbelebung) durch die Herz-Druck-Massage sind effiziente Maßnahmen.
Erste Hilfe erlernen – Ausbildungsmöglichkeiten
Wer einmal in solch einer Notlage war, wird schnell erkennen, dass die eigene Unsicherheit einem schnell im Weg stehen kann. Doch Erste Hilfe kann man schnell und effizient erlernen. Im Rahmen der Führerscheinausbildung ist sie Pflichtbestandteil, doch stellt sie für viele nur einen unvermeidbaren Zwang dar. Wer dennoch sicherer im Umgang mit Notfallsituationen werden möchte, kann sich bei den regionalen Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfall Hilfe, Arbeiter Samariter Bund) oder beim ansässigen Rettungsdienst über Fortbildungsmöglichkeiten informieren.