Dentallegierungen können zu schweren Erkrankungen führen, aber viele Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme für die erforderliche Sanierung.
Wissenschaftliche Untersuchungen wie die von Dr. med. Frank Bartram (Weißenburg) belegen, dass auch Dentallegierungen, also Materialien, die für Zahnersatz verwendet werden, das Immunsystem erheblich schwächen können. Nicht nur Amalgam, sondern auch hochwertige Metalle wie Gold, Platin und andere Legierungsbestandteile können Störungen im Organismus auslösen. Alle Dentalmetalle, die in Kronen, Brücken und Zahnfüllungen verarbeitet werden, geben ständig Bestandteile frei, die in den Körper gelangen. Die Menschen werden chronisch krank. In umweltmedizinischen Studien, auf die sich auch der wissenschaftliche Informationsdienst „Zahn Report“ (Ausgabe 2. Februar 2008) bezieht, wurde aufgezeigt, dass die Gold- und Platinkonzentrationen im Urin und Stuhl nach dem Einsetzen von edelmetallhaltigem Zahnersatz deutlich ansteigen.
Zahnmetalle verursachen häufig Immunstörungen
Noch drei Monate nach dem Einsetzen sind siebenfach erhöhte Werte messbar. Patienten mit Amalgam- und Edelmetallversorgungen weisen im Vergleich zu metallfrei versorgten deutlich häufiger Immunstörungen in der Regulation der T-Zellen auf. T-Zellen gehören zu den Abwehrzellen des Immunsystems. Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus, Infektanfälligkeit, Mykosen (Pilzerkrankungen) und rheumatische Erkrankungen können die Folge von Zahnmetallschädigungen sein, werden aber bei der Diagnostik nur selten als mögliche Ursache heran gezogen. Welches Martyrium dies zur Folge haben kann, schildert die Geschichte einer Betroffenen, die durch das Metall in der Zahnprothese chronisch krank wurde.
Metallfreier Zahnersatz wird von der Krankenkasse nicht erstattet
„Ich hatte mir bereits mein Sterbebildchen ausgesucht“, erklärt Rosa Mai aus Großwallstadt, die über Jahre hinweg an starken Schmerzen, Bewegungsunfähigkeit, Sehstörungen, Tinnitus und chronischer Müdigkeit litt. Erst nachdem eine Gold-Brücke und eine in Amalgamfüllung gegossene Krone aus ihrem Gebiss entfernt wurden, spürt sie eine deutliche Linderung. Nun benötigt sie einen metallfreien Zahnersatz, doch ihre Krankenkasse will den Aufpreis für Keramik nicht übernehmen.
Leidensgeschichte durch Zahnmetallschädigung seit 20 Jahren
Rosa Mai hat seit 1991 ihre Leidensgeschichte dokumentiert, als sie ihre erste Zahnbrücke erhielt. Es begann mit chronischen Nasennebenhöhlenentzündungen, Pollen- und Nahrungsmittelallergien, Magenbeschwerden, Asthma und Migräne. Sie ließ sich im Jahr 1997 auf eigenen Wunsch die Amalgam-Füllungen entfernen, die sich unter der Brücke befanden. „Ich war nicht darüber informiert worden, dass die Amalgamfüllungen noch unter der Metallbrücke lagen“, berichtet Rosa Mai. Sie erläutert, dass diese Komponente seit 1995 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Gegenanzeige bei Zahnersatz angeführt ist. Im Februar 1997 erlitt sie einen Hörsturz und hat seitdem massive Ohrgeräusche. Sie wurde chronisch krank durch Zahnmetall.
Berufsunfähigkeit durch Zahnmetallschädigung
Zahlreiche Arzt- und Zahnarztbesuche hat Rosa Mai hinter sich. Ihre Beschwerden wurden immer schlimmer, so dass sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen konnte. Sie arbeitete im Forschungslabor von Ciba Vision in Großostheim. Eine Rehabilitierungsmaßnahme im Jahr 2004 brachte keine Linderung. Rosa Mai wurde 2005 früh verrentet.
Verschiedene Zahnmetalle führen zu Korrosion und Galvanismus
Die heute 59-jährige Großwallstadterin ist überzeugt, dass ihre Beschwerden durch einen Behandlungsfehler ausgelöst wurden und hat sich eingehend über Zahnmetallschädigungen informiert. „Der Zahnarzt, der mir die Goldbrücke eingesetzt hatte, hätte auf Biokompatibilität achten müssen, das hat er nicht getan“, sagt sie. Die verschiedenen Zahnmetalle in Rosa Mais Mund hatten zu einer Korrosion und Galvanismus geführt, also Strom erzeugt. Die Kombination der unterschiedlichen Metalle verstärkte die Wirkung, vor allem, weil noch Gold mit im Spiel war, was nach wissenschaftlichen Studien im direkten Kontakt mit Amalgam die Metall-Ionen regelrecht antreibt und im Organismus verteilt. Dies kann letztlich zu einer Schwermetallvergiftung führen.
„Ich fühlte mich wie an einer Batterie aufgeladen“
Rosa Mai berichtet: „In meinem Körper hat es vibriert, ich hatte Blitze in den Augen, Herzrasen und fühlte mich wie an einer Batterie aufgeladen“. Ihre Arme habe sie nur unter großen Schmerzen heben können und selbst die kleinste Anstrengung habe sie völlig erschöpft.
Seitdem die Zahnmetalle Ende 2009 weitgehend entfernt wurden, geht es Rosa Mai gesundheitlich deutlich besser. Sie hat von ihrem Zahnarzt ein Provisorium erhalten, das die entfernten Zahnmetalle ersetzt. „Aber damit kann ich kaum kauen, es ist ja nur ein Provisorium“, sagt Rosa Mai. Sie benötigt einen Zahnersatz aus Keramik. Doch die DAK, bei der die Großwallstadterin krankenversichert ist, will die Mehrkosten von rund 3500 Euro nicht übernehmen. Sie verlangt von Rosa Mai einen so genannten „Epikutantest“, bei dem allergische Reaktionen auf bestimmte Materialien ausgetestet werden.
Epikutantest birgt hohe Risiken und liefert kein klares Eregbnis
Rosa Mai hat Angst davor, denn er ist mit Risiken verbunden. Bei diesem Test werden Pflaster mit Substanzen aufgetragen, die beim Patienten Allergien auslösen können. Gerade weil die Großwallstadterin so heftig auf Zahnmetalle reagiert, fürchtet sie sich vor einem Allergieschock, der unter Umständen zum Tod führen kann. Nicht allein das. Ein Epikutantest bezieht sich nur auf Allergien, nicht jedoch auf die Korrosion der Metalle, die elektrochemischen Reaktionen. Die DAK hatte zwischenzeitlich den medizinischen Dienst (MdK) zur Bewertung eingeschaltet. Dort war der Fall nach den vorliegenden Unterlagen geprüft worden. Auch der MdK sieht einen Epikutantest als erforderlich an. „Der MdK hat mich nie persönlich gesehen, geschweige denn untersucht“, sagt Rosa Mai. Sie kritisiert, dass keine Einzelfallprüfung gemäß den Vorschriften vorgenommen wurde, sondern die Ablehnung pauschal nach den der Kasse vorliegenden Unterlagen erfolgte.
Keine allgemein gültige Regelung für Kostenerstattung
Die DAK verweigert mit dem Argument des Datenschutzes eine Stellungnahme zu dem Fall. Die individuelle Fachberatung der Kasse verweist darauf, dass Patientenanträge dieser Art bei der Zahnersatz-Fachabteilung landen und nach den spezifischen Erfordernissen behandelt werden. Eine allgemeine Regelung gebe es nicht, sondern es müsse erst eine zahnmedizinische Begutachtung vorliegen, bevor die DAK über eine Kostenübernahme entscheidet. Von der Pressestelle der DAK in München wird mitgeteilt, dass der Gesetzgeber den Epikutantest zwingend vorschreibt, damit eine allergische Reaktion auf die Metalle nachgewiesen werden kann. Doch die galvanische Strömung steht nicht im Zusammenhang mit einer Allergie, was Rosa Mai auch am 4. Juni 2010 in einem Schreiben des zuständigen DAK-Sachbearbeiters in Würzburg, Josef Wendel, bestätigt wird.
Unabhängige Patientenberatung UPD hilft weiter
Ein kontinuierlicher Briefwechsel mit der Kasse und entsprechende Gutachten belegen Rosa Mais Bemühungen, ihre besondere Situation gegenüber der DAK darzustellen. Mittlerweile hatte sie sich Hilfe bei der unabhängigen Patientenberatungsstelle in Deutschland (UPD) geholt, die zwar nicht direkt vermitteln, aber beraten kann. „Dort habe ich wirklich Unterstützung erfahren“, berichtet Rosa Mai. Auf Anraten der UPD hat sie sich nun einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen lassen, der eindeutigen Bezug auf ihre Zahnmetallschädigung nimmt.
Zahnmetallgeschädigte werden von den meisten Krankenkassen im Stich gelassen
Nach 10 Monaten eines Ordner füllenden Briefwechsels und unzähligen Telefonaten hat die DAK Rosa Mai mitgeteilt, dass die Kasse die Zahnsanierung zwar übernimmt, aber nur mit herkömmlichem Metall. „Das heißt, ich bleibe krank“, sagt die resolute Frau und bekräftigt: „Ich gebe nicht auf“. Bei ihren Recherchen ist sie auf viele Leidensgenossen gestoßen. „Alle, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass sie bei Zahnmetallschädigungen von den meisten Krankenkassen im Stich gelassen werden“.