Thujon, seine Wirkung und das Absinthverbot. Dem Thujon im Absinth wurde lange Zeit eine gefährliche Wirkung nachgesagt. Dieses Nervengift war auch der Grund für das Verbot von Absinth.
Thujon ist ein Nervengift und kann aus verschiedenen Kräutern gewonnen werden. Es kommt beispielsweise in Wermut, Beifuß, Salbei, Rosmarin und Thymian vor. Thujon ist eine farblose Flüssigkeit und zeichnet sich durch einen mentholartigen Geruch aus. Vor allem ist es als Bestandteil von Absinth bekannt geworden. Das Thujon im Absinth sollte angeblich Halluzinationen hervorrufen und sehr gesundheitsschädlich sein. Diesen Mythos konnte man jetzt allerdings widerlegen.
Thujon und seine Wirkung
Seit vielen Jahren hält sich hartnäckig der Mythos von Thujon, einem Inhaltsstoff von Absinth, als Auslöser von Halluzinationen und vielem mehr. Einerseits kann Thujon tatsächlich Halluzinationen hervorrufen, andererseits nicht in solchen, vergleichbar geringen, Mengen. Ein heute produzierter Absinth enthält, im Vergleich zu einem Absinth des 19. Jahrhunderts, sogar geringfügig höhere Mengen an Thujon.
Des Weiteren wurden Thujon negativen Wirkungen wie Wahnvorstellungen, Depressionen, Schwindel und Krämpfe zugeschrieben. Nach neuesten Erkenntnissen lassen sich diese jedoch auf den, mitunter stark verunreinigten, hochprozentigen Alkohol zurückführen. Auch die oft als angenehm empfundene aphrodisierende und euphorische Wirkung lässt sich eher dem Alkohol zuordnen.
Thujon als Argument für den Verbot von Absinth
Ein Mordfall im Jahre 1905 gab den letzten Anstoß zum europaweitem Verbot von Absinth. Der Franzose und starke Alkoholiker Jean Lanfray tötete eines Tages seine Frau und seine zwei Töchter. Dieses Verbrechen führten Absinthgegner auf einen extremen Absinthrausch zurück. Jean Lanfray trank, neben zwei Gläsern Absinth, aber auch täglich mehrere Liter Wein. Dieser Mord sorgte nicht nur in Frankreich für viele Schlagzeilen und Gesprächsstoff und läutete das Ende des rituellen Absinthkonsums ein. Weinhersteller aus ganz Frankreich unterstützten tatkräftig die Bemühungen der Absinthgegner, da Wein im Vergleich zu Absinth wesentlich teurer war und viele deswegen eher zum Absinth griffen.
Belgien war das erste Land, welches ein Verbot von Absinth noch im selben Jahr durchsetzte. Drei Jahre später folgte die Schweiz und Frankreich verbot Absinth erst im Jahre 1914. Spanien und Portugal beteiligten sich nicht an den europaweiten Verboten. In Großbritannien war zwar auch die Herstellung verboten, jedoch nicht der Verkauf. 1923 verbot Deutschland, neben der Herstellung und dem Verkauf, auch die Verbreitung von Rezepten.
Aufhebung des Absinthverbots
Am 29. Januar 1998 wurde das Verbot von Absinth europaweit aufgehoben. Es wurden aber klare Grenzwerte für den Thujonanteil im Absinth festgelegt. Der maximale Anteil von Thujon orientiert sich hier am Alkoholvolumen. Bei Branntweinen, also destillierten Spirituosen, dürfen nicht mehr als zehn Milligramm Thujon, pro Kilogramm enthalten, sein. Bei Bitterspirituosen liegt der Grenzwert bei 35 Milligramm. Kurz nach der Aufhebung des Verbots wurden in der Schweiz bereits wieder um die 130.000 Liter Absinth legal hergestellt.