Die Beziehung dauert schon einige Zeit an und ist soweit gefestigt, dass man den nächsten Schritt wagt und zusammenzieht. Dies zieht Änderungen nach sich.
Eines vorweg: Dieser Artikel hat es sich nicht zum Ziel gesetzt Paare etwa vom Zusammenziehen abzuhalten. Ganz im Gegenteil durfte der Autor in den letzten Monaten selbst diese Erfahrung machen und ist mit dieser auch sehr glücklich. Einiges sollten beide Partner im Vorfeld jedoch bedenken und beachten.
Wer hat sie nicht aus der eigenen Jugend in Erinnerung, die erste eigene Wohnung. Manch einer freute sich darauf endlich alleine zu leben, niemandem mehr Rechenschaft darüber ablegen zu müssen, wann man sich wo herumgetrieben hat und ob man es mit dem Feiern vielleicht nicht allzu sehr übertrieben hat, weiter einkaufen zu können was man wollte, solange denn das Geld reichte. Freilich birgt das eigene Leben auch ein eigenes Risiko. Für eine ausreichende und ausgewogene Ernährung ist dann selbst zu sorgen, gleichfalls dafür dass alle Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Jedoch erziehen nach eigener Erfahrung gerade diese Umstände dazu selbst zu kochen und zur Selbstständigkeit.
Üblicherweise stellt sich dann früher oder später, in der Regel nach einer mehr oder weniger langen Reihe von Jahren die Frage, ob man mit dem Lebenspartner fest zusammenzieht oder nicht. In den meisten Fällen wird diese Frage immer noch bejaht. Zieht man dann zusammen, dann heißt es jedoch, sich wieder auf jemand anderen in der Wohnung einzustellen sowie Rücksicht auf den anderen Menschen und dessen Bedürfnisse zu nehmen. Vorbei die Zeiten des Einkaufens für den eigenen Bedarf und nach eigenen Wünschen und Maßen. Vorbei auch die Zeiten des Nachhausekommens nach eigenen Wünschen. Zumindest ist dort jetzt jemand, dem über das wann und warum Bescheid gegeben werden sollte.
Konsequenzen auch im Mietrecht
Zieht der Partner in eine bereits von einem selbst gemietete Wohnung ein, so muss in jedem Fall der Vermieter im Vorfeld informiert und seine Erlaubnis eingeholt werden. Im Regelfall wird er diese auch erteilen, ist er doch daran interessiert, dass die Wohnung vermietet bleibt. Dann muss geklärt werden, ob der zugezogene Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden muss oder ob der ursprüngliche Mieter dies auch alleinig bleibt. Ansonsten heißt es erneut auf Wohnungssuche gehen. Wird eine Wohnung erneut als Paar angemietet, so ist zu klären ob der neue Mietvertrag auf eine Person oder auf beide einziehende Mieter laufen soll. Im Falle einer späteren Trennung ist erstere Variante meistens die leichtere, was das Organisatorische betrifft.
Einrichtung oder das Gute daran ist das Gute darin oder auch nicht
Bei der Wohnungseinrichtung haben sich dann auch schon zwischen vielen Paaren wahre Dramen abgespielt. Es erfordert ein nicht geringes Maß an Verständnis, Toleranz und Fingerspitzengefühl , um die Einrichtungen aus vormals zwei Singlehaushalten zu einer verschmelzen zu lassen. Glücklich sind insofern diejenigen Paare die keinen oder wenig Wert auf Harmonie zwischen Möbeln legen. Es werden sich beide wohl kaum von wirklich allen ihren bisherigen Einrichtungsgegenständen trennen und zusammen eine völlig neue Wohnungseinrichtung kaufen. Dies scheitert in den meisten Fällen schon allein am Geld. Meistens läuft es darauf hinaus, dass man im Vorfeld aus beiden Einrichtungen eine Auslese vornimmt, sich von dem Rest trennt und einen Teil neu anschafft. Zumindest was Quantität beziehungsweise Anteile anbelangt erscheint dies als eine gerechte und praktikable Lösung.
Im Endeffekt sind bei der Einrichtung und der Ausgestaltung des gemeinsamen Lebens keine Grenzen gesetzt. Es wäre ja auch schlimm wenn es anders wäre. In den allermeisten Fällen richtet sich alles, wie es so schön und nicht ohne Grund heißt, ein.