Eine kurze Betrachtung der derzeitigen Rechtslage der Osteopathie.
1892 wurde in den USA durch den Arzt Andrew Still die Osteopathie begründet. Die Grundidee der Osteopathie besteht darin, dass Manipulationen von Bindegewebe, Muskeln und Knochen mehrere Erkrankungen des Bewegungsapparates und Organsysteme heilen können. Während der folgenden Jahrzehnte entwickelte sich die Osteopathie in Richtung der konventionellen Schulmedizin.
Die Osteopathie hat in Deutschland (noch) nicht den Stand, wie in anderen europäischen Ländern
Der Begriff des Osteopathen ist in Deutschland nicht geschützt und die Ausbildung nicht gesetzlich geregelt. Da Osteopathie nach derzeitiger Rechtslage einer Heilkunde entspricht, darf sie nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Für Physiotherapeuten besteht die Option nach einer vier- bis sechsjährigen Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung osteopathisch tätig zu werden. Zurzeit empfiehlt der „Verband der Osteopathen Deutschland e.V.“ deshalb Physiotherapeuten, die Heilpraktikerprüfung abzulegen, um einer selbständigen Arbeit nachgehen zu können. Die Ausbildung zum Osteopathen umfasst circa 1600 Stunden und wird von verschiedenen Schulen in einer vier- bis sechsjährigen Ausbildung berufsbegleitend angeboten. Die einzige Schule, welche eine Vollzeit-Osteopathen-Ausbildung ermöglicht, ist eine Institution in Schlangenbad.
Die Ausbildung orientiert sich an der der USA
Die Osteopathie ist in einigen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Holland, Frankreich, England oder Belgien anerkannt. Dabei lehnt sich das Ausbildungssystem meist an das der USA an. Allerdings ist es noch wichtig zu wissen, dass sich die Praxis der Osteopathie in Europa und Amerika teilweise deutlich unterscheidet. In den USA werden beispielsweise weder viszerale (die Eingeweide betreffende) noch kraniofasziale (Schädel und Gesicht betreffende) Osteopathie in das Behandlungskonzept integriert, welche in Europa dagegen einen ziemlich hohen Stellenwert einnehmen. So wird bei der viszeralen Osteopathie davon ausgegangen, dass eine Wechselwirkung zwischen inneren Organen und deren Erkrankungen auf den gesamten Bewegungsapparat vorhanden ist. In Deutschland ist die Osteopathie, wie bereits erwähnt, zwar als Heilkunde anerkannt, wird von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht bezahlt. Die Kostenübernahme muss also privat erfolgen. Die wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema sind, wie oft bei alternativen Heilmethoden, widersprüchlich, was wohl auch die Zurückhaltung der Krankenkassen gegenüber dieser Therapieform erklärt.
Die Zukunft der Osteopathie in Deutschland
Wahrscheinlich ist der Weg der Osteopathie zur von der Schulmedizin anerkannten Therapieform noch weit. Die Akupunktur ist da beispielsweise schon etwas fortgeschrittener, was eben auch daran liegen kann, dass bessere und eindeutigere Studien zu ihr vorhanden sind. Es wird die Aufgabe der Forschung sein, mehr Licht in die geforderten Funktionsweisen der Osteopathie zu bringen und diese gegebenenfalls zu bestätigen. Vorher werden die gesetzlichen Krankenkassen wahrscheinlich ihre Reserviertheit gegenüber diesem Thema nicht aufgeben und die Finanzierung ein Durcheinander bleiben.