Der plastische Chirurg im Zwiespalt zwischen Berufsethos und Patienten-Ansprüchen. Dr. Hans Wolfgang Hörl, Schönheitschirurg in München berichtet aus seiner Berufspraxis.
Geräuschlos gleitet der Aufzug hinauf in den fünften Stock. Weit über den Niederungen der Nymphenburger Straße öffnet sich die Tür in die Praxis des renommierten Münchner Schönheitschirurgen Dr. Hans Wolfgang Hörl. Pop Art an den Wänden ergänzt die geschmackvoll arrangierte Eleganz des modernen Mobiliars mit farbiger Lebendigkeit. Das Ambiente atmet Wohlstand und Stil; ein Versprechen auf Wohlfühlen, dass Dr. Hörl, der wie ein auffällig hoher Prozentsatz seiner Fachkollegen mit attraktivem Äußeren besticht, zu halten weiß. So zumindest beweist es seine Dokumentation von Patientenaussagen.
Kombination aus Arzt, Chirurg und Ästhet
»Ich habe mir mit meiner Profession einen Traum erfüllt. Die Kombination aus Arztsein, chirurgischer Arbeit, und Ästhetik entspricht mir vollkommen«, bestätigt er. Um den Beruf des plastischen und ästhetischen Chirurgen – so der korrekte Ausdruck für den im Volksmund so genannten, ungeschützten Begriff des Schönheitschirurgen – ausüben zu können, gehöre neben detaillierter anatomischer Kenntnisse und chirurgischer Technik, psychologisches Einfühlungsvermögen, ein kritisches dem Berufsethos verpflichtetes Bewusstsein und ein ausgeprägter Hang zur Ästhetik. »Ich wollte nicht immer nur im Bauch herumwühlen und habe nicht verstanden, warum Chirurgen sich, nach gelungener OP, nicht um das vernarbte Aussehen ihrer Patienten kümmern«, beschreibt er seine eigene Entscheidung für die sechsjährige Zusatzausbildung.
Niemanden gefährden ist in der Schönheitschirurgie das oberste Gebot
»Aber: Grundlage der plastischen und ästhetischen Chirurgie ist knallharte Chirurgie«, betont Dr. Hörl mit warnendem Hinweis auf medizinische Gruppen, die sich über ihr Fachgebiet hinaus mit ästhetischen Operationen profilieren wollen. Ziel der modellierenden, konturierenden Eingriffe sei die (Wieder-)Herstellung einer natürlichen Harmonie des Gesamteindrucks. Dabei lautet das oberste Gebot: Niemanden gefährden. Und: Der Patient soll sich nachher besser fühlen als vorher. »Eine Brust auf Wunsch der Patientin soweit zu vergrößern, dass eine Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden besteht, ist unverantwortlich. Ebenso sind es die Eingriffe, die den Teufel mit dem Belzebub austreiben. Wie zum Beispiel schlaffe Haut an den Beinen durch operative Straffung mit langen Narben zu ersetzen, die der Patientin in ihrem Problem, ihre Beine nicht mehr zeigen zu wollen, keineswegs helfen«.
Hier ist die Bereitschaft des Arztes gefragt, »Nein« sagen zu können, und das ärztliche Ethos über die finanziellen Interessen zu stellen. »Ästhetische Chirurgie ist sanktionierte Körperverletzung. Die Eingriffe sind medizinisch nicht notwendig. Die Aufgabe des plastischen Chirurgen ist es, herauszufiltern, ob sie sinnvoll sind; ob die eigene Fähigkeit und die chirurgische Technik den Patienten, in ihrer Erwartungshaltung, nachhaltig helfen können. Diese ethische Verpflichtung und ein Vertrauensverhältnis zum Patienten sind die Grundlage jeder Behandlung«, betont der Facharzt.
Die Tätigkeit plastischer und ästhetischer Chirurgen im Überblick
Fachärzte und -ärztinnen für plastische und ästhetische Chirurgie rekonstruieren und verbessern die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen durch funktionswiederherstellende oder plastisch-operative Eingriffe. Die Nachsorge gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet. Fachärzte und -ärztinnen für plastische und ästhetische Chirurgie arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern, Hochschulkliniken und Facharztpraxen. Darüber hinaus können sie in der medizinischen Forschung oder Lehre tätig sein.
Die Ausbildung im Überblick
Facharzt/Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie ist eine durch die Landesärztekammern geregelte Weiterbildung an Universitäts- oder Hochschulkliniken sowie anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, wie z.B. Praxen von niedergelassenen Ärzten. Die einzelnen Landesärztekammern regeln die Facharztweiterbildung in ihren Weiterbildungsordnungen auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die Weiterbildung dauert in der Regel 6 Jahre. In der Regel ist sie in zwei Abschnitte gegliedert: Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie (2 Jahre) und anschließende Facharztweiterbildung (4 Jahre).