Was Arbeitgeber wirklich hinter Formulierungen verstecken. Auf den ersten Blick sind die Beurteilungen in Ordnung, und freundliche Worte runden Aufgabenbeschreibung ab. Doch „sehr gut“ ohne „stets“ ist fast so wenig wie „willens“
Zeugnisse sind ein unangenemes Thema, für beide Seiten gleichermaßen. Arbeitgeber betrachen es als lästiges Muss, Arbeitnehmer als eine vage Angelegenheit, können doch die meisten auf den ersten Blick nicht beurteilen, was wirklich im Zeugnis steht. Denn hinter einer vermeintlich positiven Formulierung kann genau das Gegenteil versteckt sein. Sogar viele Personalverantwortliche wissen nicht um die Bedeutung von Zeugnisformulierungen und bescheren dem ausgeschiedenen Mitarbeiter aus Unwissenheit ungeschickte Beurteilungen. Aber Zeugnisse sind nun mal zwingend, unumgänglich, und nimmt man es genauer, sogar lebensnotwendig.
Methoden der Verschlüsselung
– Verwendung von Passivformen soll auf fehlende Eigeninitiative und Inaktivität hinweisen
– Überbetonung von Selbstverständlichem
– Benutzung von Mehrdeutigkeiten, um negative Ereignisse anzudeuten
– Häufige Verneinungen sollen das Gegenteil ausdrücken
– Zu kurze Ausführung einzelner Punkte bedeutet Geringschätzung
– Notwendige und wichtige Bestandteile des Zeugnisses fehlen, Schweigetaktik
– Platzierung von unwichtigen Inhalten vor wichtigen Inhalten will letztere entwerten
– Ironische Übertreibungen und Andeutungen meinen Abschätzung der Leistungen
– Räumliche und zeitliche Einschränkungen weist auf Geringschätzung hin
Deutung und Aussagekraft von Zeugnisformulierungen
stets und jederzeit…
Schon bei der Beurteilung der Zufriedenheit kann ein fehlendes Wort nur ein „ausreichend“ meinen. „Voll“ und „vollst“ bedeuten nämlich erst dann „gut“ und „sehr gut“ in Kombination mit den Beiworten „stets“ und „jederzeit“ oder auch „jederzeit und in jeder Hinsicht“. Auch in der Verbindung mit den Formulierungen über Hilfsbereitschaft, aufgeschlossenem Wesen und vorbildlichem Verhalten, sind diese erst mittels der Zusätzworte positiv gemeint .
Im Großen und Ganzen, Im Wesentlichen, teilweise, in etwa …
Wer auf diese Formulierungen stößt, sollte die Alarmglocken läuten hören. Diese Worte bescheinigen in der Zeugnissprache eine mangelhafte bis unzureichende Leistung. Für die meisten ist ersichtlich an den Formulierungen „…, dass wir mit seinen/ihren Leistungen zufrieden waren …“ und „… hat Herr/Frau Mustermann zufriedenstellend gearbeitet“, dass es sich um eine Beurteilung am Rande von „zufriedenstellend“ handelt. Wird man allerdings mit Sätzen konfrontiert wie „… entsprachen die Leistungen von Herrn/Frau Mustermann weitestgehend unseren Erwartungen …“, „… wurde Herr/Frau Mustermann den ihm/ihr übertragenen Arbeiten im Wesentlichen gerecht …“ oder „… führte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit aus …“, soll dies eine unzureichende Arbeitsleistung ausdrücken.
Bemüht, bestrebt, willens…
Bei der Verwendung dieser Adjektive sieht es ganz böse aus. Ebenso ist bei „… hatte Gelegenheit … zu unserer Zufriedenheit zu erledigen …“ oder „… zeigte für die Arbeit Verständnis“ Hopfen und Malz verloren.
Versteckte Hinweise auf Fehlverhalten
Stehen im Zeugnis Sätze wie „… gab es keinen Anlass zu Beanstandungen …“, „… müssen wir bestätigen, dass das persönliche Verhalten von Herrn/Frau Mustermann einwandfrei war …“, ist das ein Hinweis darauf, dass etwas faul war im Verhalten gegenüber Vorgesetzten. Grund: Die Formulierung ist zu kurz. Allzu wohlklingende Wortlaute und knappe Ausführungen täuschen über eine Art Schweigetaktik des Vorgesetzten weg. So meint „… er/sie war pünktlich, fleißig und ehrlich …“ in Wahrheit Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit. Beschreibt man den Ausscheidenden als „interessanten Gesprächspartner“ soll damit ausgedrückt werden, er ist eine Plaudertasche. Der „Umgang schwieriger Situationen mit freundlicher Gelassenheit“ bedeutet, dass Widerstand passiver Art geleistet wurde.