Die Zeit zwischen Heiratsantrag und Ehe. Immer mehr moderne Paare entdecken die Vorzüge der Verlobung neu. Der wichtigste Schritt vor der Hochzeit hat eine lange und facettenreiche Tradition.
Alle reden vom Heiraten. Dabei ist die Zeit zwischen dem “ Ja“-Sagen beim Heiratsantrag und der Hochzeit ebenso aufregend wie traditionsreich. Die Verlobung stand jahrelang im Schatten der Hochzeit und erlebt nun eine Renaissance.
Ehe auf Probe
Die Verlobung ist traditionell ein verbindliches Versprechen zwischen zwei Menschen innerhalb eines Jahres zu heiraten. Dabei kommt es auf die Zeit, die bis zur Hochzeit vergeht jedoch nicht so genau an. Das Verlöbnis, wie das Heiratsversprechen auch genannt wird, dient vielen modernen Paaren als Ehe auf Probe. Beide Partner können in dieser Zeit intensiv prüfen, ob sie die Bindung zum Anderen tatsächlich für immer eingehen wollen. Die Verlobung ist im Gegensatz zur Hochzeit ein Versprechen ohne definitive Rechtsgrundlage, deshalb kann es jederzeit beinahe folgenlos zurückgezogen werden.
Verlobung als Prüfung vor der Hochzeit
Spätestens ab dem Zeitpunkt, indem ein Paar beim Standesamt die Eheschließung anmeldet, ist es offiziell verlobt, auch wenn nicht jedem dieser Zwischenschritt auf der Beziehungsebene wichtig ist.
Viele Paare zelebrieren ihre Verlobung jedoch unabhängig von der Planung der Hochzeit ganz bewusst als separates Fest. Nach dem Heiratsantrag tragen die Partner meist Verlobungsringe am rechten Ringfinger. Der Ehering schmückt später den Ringfinger der linken Hand. Außerdem werden Familie und Freunde eingeweiht und es gibt ein spontanes Fest im kleinen Kreise. Viele Verlobte informieren ihren Freundeskreis auch durch Verlobungskarten oder sie verkünden ihren Entschluss gar in Form einer Zeitungsannonce. Auch eine große Verlobungsfeier mit Freunden und Verwandten gehört für viele Paare dazu.
Traditionen der Verlobung
Die Verlobung hat einen langen Ursprung und ihre Traditionen haben sich im Laufe der Zeit sehr verändert. Früher regelten die Eltern des zukünftigen Paares durch die Verlobung die finanziellen Verhältnisse der Eheschließung. Den Brauch, dass der Bräutigam beim Vater der Braut um ihre Hand anhält, ist zumindest in unserer Kultur mehr zu einer moralischen Geschmackssache geworden. Die Eltern des Brautpaares spielen heute bei der Entscheidung ihrer Kinder nur noch eine geringfügige Rolle. Immerhin dürfen sie die Feierlichkeiten noch finanzieren.
Bis in die 60er Jahre hatte die Verlobung für ein Paar vor allem eine Funktion: sie durften offiziell zusammenleben. Deshalb war die Verlobung oft mehr ein Vorwand als ein ernstes Anliegen auf Eheschließung. Da sich die Sitten mittlerweile entspannt haben, ist die Verlobung für viele Paare überflüssig geworden. Die meisten genießen alle Freiheiten im Zusammenleben, da ist eine Verlobung keine nennenswerte Veränderung im Beziehungsalltag. Deshalb heiraten einige Paare ohne die Zeit der Verlobung zu nutzen und zu zelebrieren.
Rückzug vor der Hochzeit
Eine gesetzliche Verpflichtung, die seit 1900 im Zusammenhang mit der Verlobung galt, wurde erst 1998 abgeschafft: das sogenannte Kranzgeld. Das Kranzgeld war eine Entschädigung, die der Mann an seine Verlobte zahlen musste, wenn dieser die Verlobung auflöste und seine unbescholtene Verlobte zuvor aber noch entjungfert hatte.
Löst heutzutage ein Partner die Verlobung auf, hat der Verlassene zwei Jahre lang Ansprüche auf Erstattung der Investitionen, die er im Hinblick auf die Ehe bereits geleistet hat, zum Beispiel den Kauf einer gemeinsamen Wohnung. Auch mögliche Kosten für die Hochzeitsvorbereitung können eingefordert werden. Verwandte und Freunde dürfen Geschenke, die sie zur Verlobung gemacht haben, wieder zurückverlangen.
Vorfreude auf die Hochzeit
Im besten Fall verloben sich Paare jedoch um ihre Bindung vor der Hochzeit gewissenhaft zu prüfen und gleichzeitig die Vorfreude auf den Ehebund ganz bewusst zu genießen. Denn in den allermeisten Fällen führt die Verlobung zielstrebig zur Hochzeit.