Der Energieausweis – Wer braucht einen Energiepass? Wann – und welche Art?

Bald werden Energieausweise Pflicht. Sie sollen Aufschluss darüber geben, wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung bei Heizung und Warm-Wasser verbraucht.

Und gleichzeitig sollen sie Eigentümern Tipps geben, wie sie ihr Haus oder ihre Wohnung sparsamer machen können. Doch wer braucht überhaupt einen Energieausweis, oft auch Energiepass genannt? Und wann? Welche Art? Und: Wie genau kommt man daran?

Wer was wann braucht

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt auch einen Energieausweis. Wer selbst in seinem Eigentum wohnt und das auch nicht ändern will, braucht keinen. Erst wenn eine neue Vermietung oder ein Verkauf ansteht, muss ein solcher Ausweis her – dann muss er nämlich bereits bei der Besichtigung den Interessenten auf Wunsch vorgelegt werden. Und zwar ab dem 01. Juli für alle Häuser und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden. Ab dem 01. Januar gilt die Pflicht dann auch für alle „jüngeren“ Gebäude. Beantragen sollte man den Ausweis frühzeitig, damit er rechtzeitig vorliegt – sonst droht im Zweifel ein saftiges Bußgeld.

Gebäude mit mehreren Wohnungen

Bei Mehrfamilienhäusern wird übrigens generell nur ein Ausweis für das gesamte Gebäude benötigt – wer eine Eigentumswohnung hat, sollte mit dem Hausverwalter oder der Eigentümer-Gemeinschaft sprechen.

Verschiedene Ausweis-Arten: Bedarf oder Verbrauch

Angeboten werden zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: solche, bei denen der Bedarf an Energie aufgrund von Dämmung, Dach, Heizanlage etc. ermittelt wird (und die aussagekräftiger, aber teurer sind) – und solche, bei der der Energieverbrauch der vergangenen Jahre ausgewertet wird. Im Aussehen entsprechen sie übrigens alle mehr oder weniger demselben Muster – es werden lediglich unterschiedliche Seiten ausgefüllt.

Bis zum 30. September reicht für alle Wohngebäude der Verbrauchsausweis, der dann für 10 Jahre gilt. Wer also Geld sparen will, sollte ihn innerhalb dieser Frist ausstellen lassen. Danach gilt: Für Gebäude ab fünf Wohneinheiten und für solche, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nachweislich erfüllen, reicht auch weiterhin der verbrauchsorientierte Ausweis. Den Bedarfs-Ausweis dagegen benötigen Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.

Expertensuche

Wer nun herausgefunden hat, welche Art von Ausweis er benötigt, braucht natürlich jemanden, der ihn ausstellt. Grundsätzlich berechtigt sind alle Architekten und Bauingenieure sowie Ingenieure, die mit dem Bauwesen zu tun haben. Zudem dürfen alle Handwerker des Baugewerbes, Schornsteinfeger und Energieberater mit spezieller Ausbildung die Ausweise ausstellen. Auf der Internet-Seite der Deutschen Energie-Agentur findet man eine Liste von seriösen Anbietern, geordnet nach Postleitzahlen. Häufig bieten auch die örtlichen Verbraucherzentralen Energieberatungen an, zudem können Energieberatungszentren in vielen Städten Anbieter empfehlen.

Vorsicht bei extrem billigen Internet-Angeboten: Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der Aussteller überhaupt berechtigt ist – sonst kann Ärger drohen. Hilfreich können hier ebenfalls die städtischen Energieberatungszentren und Verbraucherzentralen sein.

Die Ausstellung des Verbrauchs-Ausweises

Für einen Verbrauchs-Ausweis muss kein Experte ins Haus kommen – auch wenn es wünschenswert wäre. „Es ist auf jeden Fall seriöser, wenn ein Berater sich das Gebäude kurz angesehen hat“, so Jürgen Sabeder von der Klimaschutzagentur Wiesbaden. „Am Ende des Ausweises stehen ja Energiespartipps – und die kann man nur konkret geben, wenn man einen Eindruck von den Fenstern, Leerständen, dem Zustand im allgemeinen bekommen hat.“ Vorgeschrieben ist eine Besichtigung aber nicht. Benötigt werden lediglich die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre, zudem Pläne des Gebäudes oder Berechnungen, aus denen die Wohnfläche hervorgeht. Diese Angaben gibt der Aussteller in ein Computerprogramm ein – und nach ein paar Minuten ist der Energieausweis fertig.

„Wer seine Abrechnungen nicht mehr findet, sollte bei seinem Energieversorger nachfragen“, rät Fachmann Sabeder. Die Aussagekraft dieses Ausweises sei aber beschränkt, warnt er: „Es kommt immer darauf an, wie viel Energie die bisherigen Bewohner verbraucht haben – das ist nicht unbedingt repräsentativ.“ Schwierig wird es, wenn verschiedene Brennstoffe zur Wärmeversorgung des Gebäudes eingesetzt werden. Auch sind nicht immer Abrechnungen über Brennstofflieferungen lückenlos vorhanden. Wenn Etagenheizungen oder Einzelöfen eingesetzt werden, kann die Zusammenstellung der Verbrauchswerte kompliziert oder gar unmöglich werden. Hier kommt man meistens nicht an einem Bedarfsausweis vorbei.

Die Ausstellung des Bedarfs-Ausweises

Deutlich aufwändiger und teurer ist ein bedarfsorientierter Ausweis – aber auch aussagekräftiger. Eine Begehung des Objekts ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch üblich. Ein zugelassener Berater kommt ins Haus, oft für mehrere Stunden. Dafür sollte der Besitzer alle vorhandenen Planungs- und Modernisierungsunterlagen sowie Baupläne bereitlegen. Im Detail prüft der Fachmann Bauweise und Dachkonstruktion, Dämmung und Qualität der Fenster, Außenwände und Heizungsanlage des Hauses. Heraus kommt ein Energieausweis, der – unabhängig vom Verbrauch einzelner Menschen – Aussagen über die Energie-Qualität des Gebäudes macht. Außerdem werden ganz konkrete Vorschläge für Maßnahmen gemacht, mit denen sich noch mehr sparen lässt.

Die Kosten

Wie teuer die verschiedenen Ausweise sein dürfen, darüber gibt es keine Vorschriften – und entsprechend große Unterschiede. Verbrauchs-Ausweise gibt es über das Internet bereits ab 10 Euro (aber Vorsicht bei der Seriosität!). Wird der Eigentümer persönlich beraten, kommt eventuell der Aussteller ins Haus, dann kann der Preis auch bei 100 oder 150 Euro liegen. Bedarfsorientierte Energiepässe sind teurer, sie kosten mehrere hundert Euro.

Fazit

Bis zum 01. Oktober kann der Eigentümer wählen: bedarfs- oder verbrauchsorientiert? Wer einfach schnell seine Pflicht erfüllen und den Ausweis haben will, wählt die Verbrauchsvariante – und zwar den billigsten zugelassenen Anbieter. Wer aber tatsächlich wissen und auch nachweisen will, wie es um sein Eigentum steht, der sollte (auch freiwillig) den bedarfsorientierten Ausweis wählen. Werden die Energiespar-Hinweise am Ende des Ausweises befolgt, kann sich die Ausgabe ganz schnell lohnen.

One Reply to “Der Energieausweis – Wer braucht einen Energiepass? Wann – und welche Art?”

  1. In dem Mehrfamilienhaus wohnen vier Parteien . Das Haus wurde bis zum 31.12.1965 erstellt.
    Frage ; muß der Eigentümer einen Energiepass oder Verbrauchspass vorlegen.Bis jetzt ist noch nichts passiert

    der Mieter 53773 Hennef , Kurhausstr.12

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