Das Robert Koch Institut empfiehlt alljährlich, für welche Personenkreise es eine Grippeimpfung zum Schutz gegen die Influenza für sinnvoll erachtet.
Zum Beginn des Herbstes eines jeden Jahres stellt sich vielen Menschen immer wieder die gleiche Frage: „Soll ich mich gegen Influenza impfen lassen oder nicht?“. Denn so langsam nähert sich die Hochsaison der Influenza, im Volksmund auch Grippe genannt, und schließlich braucht der Impfstoff rund zwei Wochen um seinen vollen Schutz aufzubauen.
Die Aufregung rund um die Schweinegrippe ist noch nicht vergessen
Wer dazu noch die, vor allem mediale, Aufregung rund um das H1N1-Virus, auch Schweinegrippe genannt, im Jahr 2009 verfolgt hat, der wird sich in diesem Jahr besonders stark für das Thema Grippeimpfung interessieren. In Deutschland gibt es eine Instanz, die jedes Jahr aufs Neue festlegt, für wen welche Impfungen, darunter auch die Influenza-Impfung ratsam wäre. Und das ist die Ständige Impfkommisson des Robert Koch Instituts in Berlin.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für die Grippe-Impfung 2010
Für das Jahr 2010 empfiehlt die Ständige Impfkommisson in ihrem Bulletin vom 02. August diesen Jahres folgenden Menschen eine jährliche Influenza-Impfung im Herbst eines jeden Jahres:
Zunächst gilt die Empfehlung für alle Personen, die ein Lebensalter von 60 Jahren überschritten haben. Außerdem wird Personen mit einer erhöhten Gefährdung, bedingt durch ein bereits vorhandenes Grundleiden, eine Impfung empfohlen. Dazu zählen auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Als Grundleiden nennt die Ständige Impfkommission vor allem chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber –und Nierenkrankheiten, Diabetes und weitere Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte sowie eine bestehende HIV-Infektion.
Personen mit erhöhter Ansteckungsgefahr wird zu einer Grippe-Impfung geraten
Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission den Bewohnern von Alters- oder Pflegeheimen eine Impfung. Außerdem Personengruppen die in ihrem Alltag einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Sei es durch einen medizinischen Beruf oder eine Tätigkeit mit erhöhtem Publikumsverkehr. Es wird aber auch den Personen zu einer Impfung geraten, die selbst als potentielle Infektionsquelle dienen können. Beispielsweise eine Lehrerin oder Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln, die im Falle einer Ansteckung selbst zahlreiche weitere Personen in ihrem Umfeld infizieren können.
Die Impf-Empfehlungen des Robert Koch Institus für Schwangere
Für Schwangere wird laut Ständiger Impfkommission eine Impfung mit einem Impfstoff mit der jeweils aktuellen und von der WHO empfohlenen Antigenkombination angeraten. Dies gilt für Schwangere ab dem zweiten Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon.
Da es in Deutschland jedoch keine Impfpflicht gibt, ist es schlussendlich jedem selbst überlassen, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Das Robert Koch Institut gibt dazu lediglich eine Empfehlung ab, für welche Personenkreise in Deutschland es eine Impfung für ratsam hält.
Wer sich vorab über die Wirkstoffe, die Nebenwirkungen und die Sinnhaftigkeit einer Impfung für die eigene Person informieren möchte, kann dies bei seinem Hausarzt tun. Dieser hält, im Falle einer gewünschten Impfung, auch den jeweils passenden Impfstoff vorrätig.